Steuerliche Regeln und Vorschriften sind für den Laien auf Anhieb meist nicht verständlich. Das gilt auch für die Änderungen, die das Investmentsteuerreformgesetz für Fondsanleger mit sich bringt. Daher erklärt FONDS professionell ONLINE das Gesetz in zwölf Teilen. Teil 12 zeigt, welche Investmentgesellschaften bei welchen Fonds eine fixe Mindestaktienquote von 25 Prozent einziehen – und warum.

Unter dem Regime des Investmentsteuerreformgesetzes, dessen Regeln ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten, könnten stabile Mindestaktienquoten für Anleger wichtig werden. Denn nur wenn Fonds künftig sogenannte fortlaufende Kapitalbeteiligungsquoten in den Prospekten ihrer Portfolios festschreiben, kommen Anleger in den Genuss der neuen steuerlichen Teilfreistellungen.

Quote nicht mehr unterschreiten
Der Knackpunkt dabei: Ist die Mindestquote definiert, darf sie grundsätzlich nicht mehr unterschritten werden. Das schränkt Fondsmanager in ihrer Flexibilität ein. Darum werden nicht alle großen Mischfondsanbieter, die am deutschen Markt aktiv sind, fixe Quoten einziehen.

Wenn das Investmentsteuergesetz ab Anfang kommenden Jahres Wirkung entfaltet, müssen auch in Deutschland aufgelegte Fonds Steuern in Höhe von 15 Prozent auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien zahlen. Damit stellt der Gesetzgeber ihre steuerliche Belastung grundsätzlich mit der von ausländischen Fonds und deren Einkünften aus Deutschland gleich.

Teilfreistellungen als Ausgleich
Durch die Besteuerung auf Fondseingangsseite bleibt für Anleger in Zukunft allerdings weniger übrig. Doch weil es durch die Investmentsteuerreform im Großen und Ganzen weder zu Steuererhöhungen noch zu -senkungen kommen soll, sieht das neue Gesetz die sogenannten Teilfreistellungen vor. Diese stellen einen gewissen Prozentsatz der laufenden Erträge und der Gewinne aus einer Veräußerung von Fondsanteilen bei den Anlegern steuerfrei.

Wer in Mischfonds mit einer fortlaufenden Kapitalbeteiligungsquote, so der korrekte Fachbegriff, von mindestens 25 Prozent investiert hat, erhält auf seine Erträge eine steuerliche Teilfreistellung von 15 Prozent. Aktien fallen grundsätzlich unter den Begriff Kapitalbeteiligungen. Liegt die Quote eines Fonds fortlaufend bei mindestens 51 Prozent, bleiben 30 Prozent der Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf der Anteile beim Privatanleger steuerfrei. Bei offenen Immobilienfonds, die fortlaufend zu mindestens 51 Prozent in Immobilien und Immobiliengesellschaften investieren, sind es 60 Prozent. Liegt der Investitionsschwerpunkt im Ausland, beläuft sich der Teilfreistellungssatz sogar auf 80 Prozent.

Besondere Bedeutung für flexible Mischfonds
Voraussetzung dafür, dass der Fiskus den Abschlag von der Abgeltungsteuer akzeptiert, ist jedoch, dass die jeweiligen Mindestkapitalbeteiligungsquoten in den Anlagebedingungen festgeschrieben und fortlaufend eingehalten werden. Das ist vor allem bei flexiblen Mischfonds von enormer Bedeutung, die Anleger mit dem Versprechen locken, in schlechten Börsenphasen deutlich niedrigere Aktienrisiken einzugehen als in normalen Börsenzeiten.

Damit sind nun die Kapitalverwaltungsgesellschaften gefragt. Wollen sie es ihren Anlegern ermöglichen, in den Genuss von Teilfreistellungen zu kommen, müssen sie sich von ihren flexiblen Aktienquoten verabschieden, fixe Schwellen einziehen und dies in den Anlagebedingungen auch formulieren.

Bei Fondsgesellschaften nachgefragt
In einer Erhebung von FONDS professionell gaben 20 der insgesamt 35 befragten Gesellschaften an, bei welchen ihrer Mischfonds sie eine fortlaufende Kapitalbeteiligungsquote von 25 Prozent einziehen werden. Sechs Anbieter konnten zum Zeitpunkt der Umfrage noch keine genauen Aussagen treffen, da die Prüfung der für eine 25-Prozent-Quote vorgesehenen Portfolios noch nicht abgeschlossen war. Andere Fondshäuser machten hingegen klar, für sie scheide eine fixe Quote aus, da diese verhindere, in jeder Situation flexibel reagieren zu können. Gerade in Krisenzeiten sei genau dies aber entscheidend.

Die folgenden Fonds bekommen künftig eine fixe Kapitalbeteiligungsquote von 25 Prozent. (am)


Die folgenden Kapitalverwaltungsgesellschaften konnten sich zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht definitiv zu Änderungen der Kapitalbeteiligungsquotenin Mischfonds äußern: Alliance Bernstein, C-Quadrat, Janus Hernderson, Jupiter, Nordea, Schroders.
Quelle: Angaben der Anbieter


Die zwölf Lektionen der "Investmentsteuer-Schule" von FONDS professionell:


Den vollständigen Artikel darüber, wie die großen Fondsgesellschaften auf das Investmentsteuerrefromgesetz reagieren, finden Sie im neuen FONDS-professionell-Heft 4/2017. Angemeldete KLUB-Mitglieder können den Artikel auch im E-Magazin lesen.


Berater finden alle relevanten Informationen zu der Reform in der Broschüre "Investmentsteuerreform kompakt" des Fondsverbands BVI. Diese können Sie bei FONDS professionell ONLINE als Pdf herunterladen und zudem für Ihre Kunden personalisieren.