Steuerliche Regeln und Vorschriften sind für den Laien auf Anhieb meist nicht verständlich. Das gilt auch für die Änderungen, die das Investmentsteuerreformgesetz für Fondsanleger mit sich bringt. Daher erklärt FONDS professionell ONLINE das Gesetz in zwölf Teilen.

Diese fünfte Folge beleuchtet die Frage, ob und wann es für Anleger in Zukunft vorteilhafter ist, in thesaurierende Fonds zu investieren und mit welchen Pluspunkten ausschüttende Tranchen aufwarten. Vorteile haben beide Varianten. Bei der Entscheidung für die eine oder andere Form sollte immer die persönliche Situation des Anlegers berücksichtigt werden.

Thesaurieren steuerlich günstiger
Sobald die Investmentsteuerreform Wirkung entfaltet, können thesaurierende Anteilsklassen steuerlich deutlich günstiger sein als ausschüttende. Das gilt zumindest bei Fonds mit hohen laufenden Zins-, Dividenden oder Mieterträgen und gleichzeitig niedrigem Zinsniveau deutscher Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren.

Bei thesaurierenden Fonds spielt die tatsächliche Höhe der laufenden Erträge für die Ermittlung der Steuer künftig keine Rolle mehr. Stattdessen wird am ersten Werktag eines neuen Jahres der Basisertrag errechnet (siehe Teil 4: So funktionieren Basisertrag und Vorabpauschale). Dafür wird zunächst geprüft, ob der Fonds im abgelaufenen Jahr eine Wertsteigerung erzielt hat. Ist dies der Fall, so wird der Rücknahmepreis des Fonds zu Beginn des Vorjahres mit 70 Prozent des in diesem Jahr geltenden Basiszinses multipliziert.

Niedriger Basisertrag
Auf dieses Ergebnis erhält der Anleger gegebenenfalls eine steuerliche Teilfreistellung (siehe Teil 3: Alles zur neuen Teilfreistellung). Der ermittelte steuerpflichtige Ertrag wird mit 26,375 Prozent Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag belegt. Die Steuer wird von der depotführenden Stelle an das Finanzamt abgeführt. Da sich der Basiszins an deutschen Staatsanleihen mit Restlaufzeiten von 15 Jahren orientiert, fällt der Basisertrag niedrig aus, wenn – wie derzeit – das Zinsniveau dieser Papiere niedrig ist.

Die tatsächlichen laufenden Erträge etwa aus Dividenden-, Misch-, Hochzins- oder Immobilienfonds dürften dann in der Regel höher sein. Bei einer ausschüttenden Anteilsklasse können sie damit auch zu höheren Steuerzahlungen führen. Zumindest dann, wenn die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihre bisherige Ausschüttungspolitik beibehält. Denn für Ausschüttungen gilt die Besteuerung über die Vorabpauschale nur, wenn der Basisertrag größer war als die ausgekehrte Summe. Dann fällt auf die Differenz zwischen Basis- und Ausschüttungsbetrag die Vorabpauschale an. Ansonsten werden immer die tatsächlichen laufenden Erträge versteuert.

Keine Steuer ohne Wertzuwachs
Anders als die Erträge aus thesaurierenden Fonds sind Ausschüttungen auch in Jahren steuerpflichtig, in denen der Anleger keinen Wertzuwachs erzielt hat. In diesem Punkt sind thesaurierende Portfolios klar im Vorteil. Wer zahlt schon gerne Steuern, wenn kein Vermögenszuwachs erzielt werden konnte?

Für vermögende Anleger, die ihren Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben, können thesaurierende Anteilsklassen künftig sehr vorteilhaft sein. Denn: Die geringere Belastung der laufenden Erträge aus wiederanlegenden Portfolios verschafft ihnen über die Jahre hinweg bis zum Verkauf der Anteile eine Steuerstundung. Diese wiederum bringt einen höheren Zinseszinseffekt mit sich.

Für Anleger, die ihren Sparerfreibetrag noch nicht ausgenutzt haben, können hingegen die ausschüttenden Anteilsklassen von Vorteil sein. Da die ausgeschütteten Erträge in Zeiten niedriger Zinsen meist höher ausfallen als die Vorabpauschale, kann der Freibetrag besser ausgeschöpft werden. Somit werden aus steuerpflichtigen Erträgen steuerfreie.

Nachteil für Thesaurierer
Ist die Vorabpauschale in der thesaurierenden Anteilsklasse geringer als die Erträge aus der ausschüttenden, wird der Sparerfreibetrag nicht so gut ausgeschöpft. In diesem Fall gehen steuerfreie Erträge ein für alle Mal verloren. Der Grund: Bei der Veräußerung werden die während der Haltedauer nicht in Anspruch genommenen Sparerpauschbeträge nicht berücksichtigt.

Lagern die Fondsanteile in deutschen Depots, hat die ausschüttende Variante einen weiteren Pluspunkt. In diesem Fall führt die Depotstelle wie bisher die Kapitalertragssteuer aus den Ausschüttungsbeträgen ab. Bei thesaurierenden Fonds dagegen muss der Anleger während der Haltedauer selbst Liquidität für die Steuerzahlungen bereitstellen. Dies gilt für ausländische und für in Deutschland aufgelegte thesaurierende Fonds gleichermaßen. 

Achtung bei deutschen thesaurierenden Fonds!
Für Anleger, die in deutsche thesaurierende Portfolios investiert sind, ergibt sich jedoch eine Änderung: Bisher stellten die Depotbanken ihnen Geld zur Verfügung, damit sie die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen können. Ab 1. Januar 2018 ist es damit vorbei. Dann müssen Anleger wie bei ausländischen thesaurierenden Fonds selbst für die entsprechenden Mittel sorgen. (am)


Die zwölf Lektionen der "Investmentsteuer-Schule" von FONDS professionell:


Berater finden alle relevanten Informationen zu der Reform in der Broschüre "Investmentsteuerreform kompakt" des Fondsverbands BVI. Diese können Sie bei FONDS professionell ONLINE als pdf herunterladen und zudem für Ihre Kunden personalisieren.