Der deutsche Steueranwalt Hanno Berger, der oft als "Spiritus Rector" der illegalen Cum-Ex-Aktiengeschäfte bezeichnet wird, wurde zum zweiten Mal für seine Rolle in dem Steuerskandal verurteilt, mit dem die deutsche Staatskasse um Milliarden von Euro geschädigt wurde. Das Landgericht Wiesbaden schickte den 72-jährigen Berger am Dienstag (30.5.) für acht Jahre und drei Monate ins Gefängnis, wie "Bloomberg" berichtet. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte beim Gericht eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten beantragt. Berger hat jegliches Fehlverhalten vehement zurückgewiesen und einen Freispruch beantragt. 

Bevor der Jurist Berger ins Visier der Ermittler geriet, war er einer der profitabelsten deutschen Steueranwälte. Im Jahre 2012 wurde seine Frankfurter Anwaltskanzlei durchsucht, und Berger floh am selben Tag in die Schweiz. Nach mehr als neun Jahren lieferte die Eidgenossenschaft ihn im vergangenen Jahr aus. 

Erste Verurteilung in Bonn
Vom Landgericht Bonn war der Steuerjurist bereits im Dezember 2022 in einem anderen Verfahren wegen seiner Rolle in den Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hatte angekündigt, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen. Der Grund für die zwei Verfahren ist, dass sich die Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Köln, die jeweils die Auslieferung Bergers aus der Schweiz angestrengt hatten, nicht auf eine Zusammenführung der beiden Verfahren einigen konnten. 

Berger gilt als einer der geistigen Väter des Cum-Ex-Betrugssystems, bei dem Banken und Finanzinstitutionen jahrelang rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Ausschüttungsanspruch hin- und hergeschoben haben. Auf diese Weise ließen sie sich Kapitalertragsteuern erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Experten schätzen den Gesamtschaden durch den Cum-Ex-Betrug auf einen zweistelligen Milliardenbetrag. (jb/Bloomberg)