Einige ganz Fleißige haben sicher schon ihre Steuererklärung für 2018 abgegeben. Dabei bliebe noch ausreichend Zeit: Denn erstmals wurde die Abgabefrist für viele Steuerpflichtige von Ende Mai auf den 31. Juli verlängert. Beim Absetzen von Altersvorsorge-Beiträgen sollten Verbraucher aber darauf achten respektive von ihren Beratern darauf hingewiesen werden, nicht durch irrtümliche Einträge versehentlich Geld zu verschenken, wie der Finanzdienstleister MLP in einer Pressemitteilung schreibt. Das Finanzamt weise Verbraucher nachträglich nicht darauf hin, wie sie sich hätten besserstellen könnten.

Nützlich sei, dass Versicherungsunternehmen die Informationen über Altersvorsorgebeiträge, etwa für Riester- oder Basis-Renten, automatisch ans Finanzamt senden, wenn der Versicherungskunde dem Prozedere zustimmt. Hierfür müssen Versicherte nur ihre Steuernummer beim Unternehmen hinterlegen und in die Datenübermittlung einwilligen, so MLP.

Verbraucher, die ihre Steuererklärung komplett digital ausfüllen und einreichen, profitieren von einem weiteren Vorteil: Die "Elster"-Software übernimmt die Vorjahresdaten und gibt in den meisten Fällen detaillierte Hinweise, wenn der Nutzer etwas falsch eingibt. Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ist bequem, dennoch müssen steuerpflichtige Vorsorge-Sparer einige Stolperfallen überwinden. Wenn Sie wissen möchten, welche Fehlerquellen MLP meint – klicken Sie sich durch die Bilderstrecke oben! (jb)