Gute Nachrichten für Lebensversicherer und vor allem für deren Kunden. Sie können ein weiteres Jahr von steuerlichen Entlastungen profitieren, die ihnen Beteiligungen an den Erträgen der Verscherer ermöglichen. Das berichten übereinstimmend mehrere Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa.

Konkret geht um eine Verlängerung der Übergangsregelung für den steuerlichen Höchstbetrag bei den sogenannten Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB). Aufgrund der niedrigen Zinsen bleiben die Versicherungsgesellschaften ein weiteres Jahr davon verschont, diesen in den Meldungen nicht näher bezifferten Betrag entrichten zu müssen. Die Steuererleichterung gilt nun bis zum Veranlagungszeitraum 2018. Damit müssen den Meldungen zufolge große der Teile der RfB nicht aufgelöst werden, um die Zahlung leisten zu können. Kunden können also weiterhin auf Ausschüttungen aus der RfB hoffen.

Kapitalpolster RfB
Die RfB ist, vereinfacht ausgedrückt, ein von den Versicherungsunternehmen eingerichteter Sicherheitspuffer, um die Ausschüttungen für das Versichertenkollektiv auch in renditemäßig schwierigeren Kapitalperioden stabil zu halten. Anfang 2015 erst hatte ein Kompromiss des Bundesfinanzministeriums mit Vertretern der Bundesländer dafür gesorgt, dass Kunden tendenziell höhere Ausschüttungen erhalten.

Damals war die Maximalgröße für den sogenannten kollektiven Teil der RfB von 80 Prozent der Eigenmittelanforderungen auf 60 Prozent gesenkt worden. Damit können die Versicherer, ebenfalls vereinfacht ausgedrückt, nur noch 60 Prozent der Gelder als Eigenmittel deklarieren, sodass mehr Geld für die Kunden bleibt (FONDS professionell ONLINE berichtete). (jb)