Die Welle rollt weiter: 360 Kreditinstitute berechnen hierzulande mittlerweile Minuszinsen für Guthaben auf Girokonten, 290 verlangen ein solches Verwahrentgelt auch von Privatkunden. Diese Zahlen hat das Verbraucherportal Biallo ermittelt. Eine einzige Bank aber streitet sich nun mit der Finanzaufsicht Bafin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet.

Die meisten Institute gehen der Zeitung zufolge recht behutsam vor, wenn sie "Strafzinsen" einführen, und halten sich dabei an die Empfehlungen ihrer Verbände. So erheben sie die Guthabengebühr nur bei Neukunden und ziehen eine Grenze ein, unterhalb derer kein Negativzins anfällt. Die Bank, die nun die Finanzaufsicht verklagt hat, war bei der Einführung ihres Verwahrentgelts offenbar deutlich aggressiver vorgegangen.

Freigrenze von nur 250 Euro
Das Institut wollte der FAZ zufolge pauschal, also auch von Bestandskunden, eine Guthabengebühr von 0,4 Prozent erheben. Dabei sollte es auch noch eine ungewöhnlich niedrige Freigrenze in Höhe von mageren 250 Euro geben. Üblich sind eher Freibeträge von 50.000 oder 100.000 Euro. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Frankfurt habe den Vorgang auf Anfrage bestätigt, schreibt die FAZ. Es sei ein Verfahren anhängig, bei dem sich "ein Geldinstitut gegen eine Untersagungsverfügung der Bafin wendet". 

Eine Untersagungsverfügung kann die Finanzaufsicht erlassen, wenn Kreditinstitute bei der Einführung von "Strafzinsen" ihrer Auffassung nach rechtswidrig vorgehen. Im aktuellen Fall hatte sich die Bafin offensichtlich daran gestört, dass die Bank das Verwahrentgelt auch Kunden berechnen wollte, die zum Zeitpunkt der Einführung bereits in einer Geschäftsbeziehung zu dem Institut standen, der die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen zugrunde lagen. Der Rechtsstreit beziehe sich nur auf die Untersagung der Erhebung von Negativzinsen bei Bestandskunden, erklärte die Gerichtssprecherin der FAZ.

Ein Novum
Die betreffende Bank hatte Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung der Bafin zu ihrer Negativzinsregelung eingelegt. Die Aufsicht wies den Widerspruch zurück, daraufhin reichte das Institut Klage ein. Der Fall ist ein Novum, denn bisher streiten sich vor allem die Verbraucherzentralen mit Geldinstituten in Sachen Negativzinsen. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung könne noch nicht genannt werden, sagte die Gerichtssprecherin der FAZ. Den Namen der klagenden Bank habe weder das Gericht noch die Bafin preisgeben wollen, so die Zeitung. (am)