Die Commerzbank hat einen Etappensieg im Grundsatzstreit um Strafzinsen auf Spargelder von Kunden erzielt: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat im Berufungsverfahren die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Bestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis respektive dem Preisaushang des Geldhauses abgewiesen. Dies berichtet die "Süddeutsche Zeitung" und bezieht sich dabei auf eine Meldung der Nachrichtenagentur "dpa". 

Da das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen hat, ist es allerdings wahrscheinlich, dass das Thema in Karlsruhe landen wird. "Wir gehen davon aus, dass das einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt wird", sagte Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg auf Anfrage der "dpa". Sparverträge dürften per se nicht mit Negativzinsen belastet werden. 

Entgelt von 0,5 Prozent auf Spareinlagen
Die von den Verbraucherschützern bemängelten Bestimmungen sahen ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr auf Spareinlagen vor. Neukunden mussten dies oberhalb eines Freibetrages von 50.000 Euro zahlen, für Bestandskunden der Commerzbank waren höhere Freibeträge von bis zu 250.000 Euro vorgesehen.

Die Verbraucherschützer hatten geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Klauseln, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, benachteiligten Kunden unangemessen und dürften daher nicht verwendet werden, urteilte das Landgericht Frankfurt im November. Doch das OLG hat die strittigen Bestimmungen nun als sogenannte Preishauptabreden gewertet. Diese seien von der Vertragsfreiheit zwischen Bank und Kunde gedeckt. Die Klauseln unterlägen damit "nicht der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen" und seien "zudem weder intransparent noch überraschend", teilte das Gericht der "dpa" zufolge mit.

Verbraucherschützer bleiben dran
Die Verbraucherzentrale Hamburg will das Thema aber auch für die Zukunft grundsätzlich juristisch klären lassen. "Wir halten die Vereinbarungen der Commerzbank zu Verwahrentgelten weiterhin für intransparent und unvereinbar mit dem Charakter von Sparverträgen", so Klug. Es sei nicht gerechtfertigt, dass Kunden nicht nur keine Zinsen erhalten, sondern auch noch ein Entgelt für ihr Guthaben an die Bank zahlen sollen. (am)