In Österreich kann ein Erbe nach § 539 ABGB für erbunwürdig erklärt werden, wenn er irgendeine Straftat begeht, die im Mindestmaß ein Jahr Freiheitsentzug begründet. Nun ist der Betrug, der seitens der Witwe Niki Laudas im Raum steht, nach § 147 des österreichischen Strafgesetzbuchs mit einer Mindeststrafe von einem halben Jahr versehen. Nach Absatz 3 beträgt aber die Mindeststrafe ein Jahr, wenn der Schaden mindestens 300.000 Euro beträgt. Das macht die Lauda-Stiftung offenbar geltend.

In Deutschland hätte Birgit Lauda nichts zu befürchten
Hierzulande sind die Gründe, weshalb jemand für erbunwürdig erklärt werden kann, abschließend in einem Katalog aufgeführt. "Für erbunwürdig kann ein Gericht eine Person erklären, die den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich getötet hat, ihn mit Täuschung oder Drohung zur Errichtung oder auch zur Vernichtung seines Testaments bestimmt oder wer das Testament des Erblassers gefälscht oder vernichtet hat", erklärt Rechtsanwalt Sven Gelbke, Geschäftsführer des Erbrechtsportals "Die Erbschützer".

"Das Gesetz lässt sie ungeschoren davonkommen"
Damit hat der deutsche Gesetzgeber den Kreis derjenigen Personen, die für erbunwürdig erklärt werden können, bewusst klein gehalten. "Dem Rechtsgefühl kann das durchaus entgegenstehen. Man denke etwa an die Tochter, die nach dem Tod der Mutter deren Schmuck zum Nachteil des aufgrund eines Berliner Testaments miterbenden Vaters klaut. Zwar droht ihr eine strafrechtliche Verurteilung wegen Diebstahls und vielleicht eine Gefängnisstrafe – die Erbunwürdigkeit wird kein deutsches Gericht aussprechen", weiß Gelbke. Der Gesetzgeber erlaubt der Tochter im konkreten Fall sogar, ihren Pflichtteil vom Vater zu verlangen, falls der Alleinerbe sein sollte. "Das Gesetz lässt sie ungeschoren davonkommen, obwohl sie dies nach landläufigem Empfinden nicht verdient hätte", so Gelbke.

"Der Wille des Erblassers ist heilig"
Bislang sei der Gesetzgeber in Deutschland tendenziell zurückhaltend, das Erbrecht aufgrund moralischer Erwägungen zu begrenzen. "Der Wille des Erblassers ist heilig. Gerade bei der Erbauseinandersetzung selbst werden die Grenzen von Recht und Moral unserer Erfahrung nach selbst in den besten Familien zuweilen an die äußersten Grenzen getrieben", gibt Gelbke zu bedenken. Das belegen auch einige Entscheidungen deutscher Gerichte zur Erbunwürdigkeit – klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke oben. (mb)