Die EU-Kommission hat die Vorschriften für nachhaltige Finanzen weiterentwickelt. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket, das angekündigt war, haben die zuständige Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness und Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis am Dienstag (13.6.) vorgelegt, wie die Kommission mitteilt. Es umfasst Regeln zur Transparenz von ESG-Ratings, neue Kriterien für die Taxonomie und Vorschläge, wie der Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft besser finanziert werden kann. Die neuen Taxonomie-Regeln müssen noch in die Landessprachen übersetzt werden und sollen ab Januar 2024 gelten.

"Das Fundament des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen steht. Jetzt gilt es, darauf aufzubauen. Heute gehen wir neue Schritte, um die EU-Taxonomie weiterzuentwickeln. Und wir sorgen für mehr Transparenz und Integrität auf dem Markt, indem wir die Tätigkeit von ESG-Ratingagenturen regeln", lässt sich McGuinness zitieren. Oberste Priorität sei es, die Nutzbarkeit und Kohärenz des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen zu verbessern.

Verordnung zur Taxonomie
Im Detail besteht das Paket aus neuen delegierten Verordnungen zur Taxonomie, die eine Definition geben möchte, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten dürfen. Diese Rechtsakte sehen laut Mitteilung genaue Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten vor, "die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten". Diese Ziele sind die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. 

Ferner habe die Kommission Änderungen an der Verordnung zur Klimataxonomie vorgenommen. So sei das Spektrum der Wirtschaftstätigkeiten, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und bisher nicht unter die Taxonomie fielen, erweitert worden. Die entsprechenden Kriterien stützen sich weitgehend auf die im März und November 2022 veröffentlichten Empfehlungen der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen.

Regeln für ESG-Ratings
Die Vorschläge für die Finanzierung des Übergangs zu einer CO2-neutralen Welt bestehen vor allem in Informationen an Unternehmen, wie sie das EU-Regelwerk besser nutzen können. In Bezug auf ESG-Ratings legte die Kommission Vorschläge für eine Verordnung vor: "Neue organisatorische Grundsätze und klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden für mehr Integrität hinsichtlich der Tätigkeiten von ESG-Ratinganbietern sorgen", kündigte Brüssel an.

Einen Tag zuvor hatte die Kommission auch Vorschläge für die Verordnung zu den "ESRS-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" (European Sustainability Reporting Standards) vorgelegt. Hintergrund dieser ist die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die von bestimmten Unternehmen die Offenlegung einer Vielzahl von Informationen rund um Nachhaltigkeitsthemen fordert. Hierzu haben Experten entsprechende Details erarbeitet: So sollen Firmen etwa über Treibhausgasemissionen sowie ihre Reduktionsziele informieren. (jb)