Das vererbte Vermögen in Deutschland wird immer größer. Im Jahr 2014 waren es satte 108,8 Milliarden Euro, die von einer Generation auf die nächste übertragen wurden. Doch längst nicht jeder, der etwas zu vererben hat, formuliert seinen letzten Willen schriftlich. Und noch weniger Bürger greifen dafür auf den Rat eines Juristen zurück.

Ein Grund dafür könnten die Kosten oder die Gefahr sein, am Ende der Beratung eine hohe Anwaltsgebühr zahlen zu müssen. So variieren die vorab von einer Kanzlei genannten Preise zwischen 75 und 3.600 Euro bei einem Durchschnitt von 811 Euro – wenn überhaupt ein Preis angegeben wird. Das berichtet die Zeitung "Die Welt" unter Berufung auf eine Auswertung des Rechtsdienstleister Legalbase, der deutschlandweit insgesamt 320 Anwälte befragt hat.

Häufig erhielt der potenzielle Mandant überhaupt keine Auskunft über die Kosten, die auf ihn zukommen, schreibt die Zeitung. Die Mehrheit der angefragten Juristen wollte sich am Telefon zu den fälligen Gebühren entweder nicht äußern oder sogar ein kostenpflichtiges Erstberatungsgespräch vereinbaren – für 190 Euro laut Gebührenordnung. Lediglich drei Anwälte seien bereit gewesen, auf diese Gebühr zu verzichten. Dreizehn Anwälte dagegen verlangten eine höhere Pauschale oder eine Abrechnung auf Stundenbasis. Am wenigsten auskunftsfreudig waren Anwälte aus Mecklenburg-Vorpommern. Hier nannten nur 15 Prozent vorab einen Preis. In Bremen und Hessen dagegen taten dies immerhin 60 Prozent. (jb)