Tod des Kontoinhabers: Worauf Berater achten müssen
Ist eine nahestehende Person verstorben, denken Beratungskunden in ihrer Trauer nicht unbedingt als erstes an die Bankverbindungen. Finanzprofis mit Fingerspitzengefühl können da helfen.
Wie geht es mit dem Giro- oder dem Anlagekonto eines Verstorbenen weiter, wenn sich die Erben nicht sofort melden? Was geschieht, wenn zu Lebzeiten keine Vollmacht erteilt wurde? Und was ist ein "Und"-Konto? Mit der Beantwortung dieser Fragen sowie weiteren wichtigen Informationen zu diesem Thema beschäftigt sich ein Blogartikel des Bankenverbandes – klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke oben. (mb)