Wie geht es mit dem Giro- oder dem Anlagekonto eines Verstorbenen weiter, wenn sich die Erben nicht sofort melden? Was geschieht, wenn zu Lebzeiten keine Vollmacht erteilt wurde? Und was ist ein "Und"-Konto? Mit der Beantwortung dieser Fragen sowie weiteren wichtigen Informationen zu diesem Thema beschäftigt sich ein Blogartikel des Bankenverbandes – klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke oben. (mb)