Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die rechtliche Basis für die Zusammenarbeit von Maklern und ihren Kunden. Diese dürfen nicht zum Nachteil des Kunden oder wenigstens zum alleinigen Vorteil des Maklers gereichen.

Vermittler halten sich an diese eigentlich selbstverständliche Vorgabe meistens, aber nicht immer. Wegen mancher Formulierungen gibt es deshalb Zoff vor Gericht. Häufig haben Verbraucherschützer Textpassagen entdeckt, die ungültig und sogar rechtswidrig sind. 

Einen besonders gravierenden Fall hat das Landgericht Leipzig Ende 2016 behandelt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – und auf ganzer Linie gewonnen! Interessanter als das Ergebnis selbst ist, dass sich die Richter in die Karten schauen ließen und zwölf Formulierungen aufgelistet haben, die klar rechtswidrig sind.

Wenn Sie selbst überprüfen möchten, ob Sie ihre AGBs eventuell ändern müssen – klicken Sie sich durch die Bilderstrecke! (jb/mb)