Besitzer von Lebensversicherungen müssen um höhere Auszahlungen aus ihren laufenden Policen bangen: Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat am 13. Juli entschieden, dass Lebensversicherer Bewertungsreserven, also die noch nicht realisierten Gewinne aus Kapitalanlagen, weitgehend behalten dürfen (Az. 9 S 46/16). Sie müssen diese nur in geringem Umfang an die jetzt ausscheidenden Kunden ausschütten, wie verschiedene Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa-AFX berichten.

Das LG Düsseldorf hat damit eine Revision des Bundes der Versicherten (BdV) gegen ein  Urteil des Amtsgerichtes Düsseldorf zurückgewiesen. Dieses hatte im August vergangenen Jahres entschieden (50 C 35/16), dass die Victoria-Versicherung, die zur Munich-Re-Tochter Ergo gehört, die Reserven überwiegend bis komplett einbehalten darf.

Der BdV kündigte an, gegen die Entscheidung weiter rechtlich vorzugehen. Der Verband argumentiert, dass die Kapitalgewinne mit den Geldern der Kunden erwirtschaftet worden seien, demnach müssten diese auch daran beteiligt werden.

Reaktion auf Niedrigzinsumfeld
Die Verbraucherschützer wehren sich gegen Anpassungen durch das Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 in Reaktion auf das schwierige Niedrigzinsumfeld. Demnach müssen Anbieter die Bewertungsreserven kaum oder gar nicht an ausscheidende Kunden ausschütten. Bis dahin waren 50 Prozent verpflichtend. Auf diese Weise sollen die Garantiezusagen für die restlichen Versicherten geschützt werden (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Das Landgericht erklärte nämlich, wegen der niedrigen Zinsen habe die konkrete Gefahr bestanden, dass einige Lebensversicherer ihre vertraglich zugesagten Garantiezinsen nicht mehr erwirtschaften konnten. "Es ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch diese Neufassung gewichtige Interessen des Allgemeinwohls verfolgte", hieß es laut der Agentur in der Urteilsbegründung.

"Schallende Klatsche für den Verbraucherschutz"
"Es gehört leider zur Dauerbeschäftigung für Lebensversicherte in Deutschland, jegliche Hoffnungen auf höhere Auszahlungen begraben zu dürfen. Der Punktsieg für Ergo ist eine schallende Klatsche für den Verbraucherschutz", kritisiert die sächsische Bundestagsabgeordnete Susanna Karawanskij das Urteil.

"Man wird den Eindruck nicht los, dass das in der Tat nicht gänzlich unproblematische Niedrigzinsumfeld vorgeschoben und argumentativ ausgenutzt wird, um Versicherungsunternehmen zu stützen, indem Verbrauchern die ihnen zustehende Beteiligung an Reserven und Überschüssen vorenthalten wird“, so die Linken-Politikerin weiter. Sie setze ihre Hoffnung nun auf den Bundesgerichtshof. (jb)