Tipps unter Freunden können Gold wert sein. Vermittler, die mit Steuerberatern kooperieren, sollten diesen daher warnen: Wenn ein Steuerberater bei dem Verkauf eines geschlossenen Fonds mitwirkt, darf er dafür keine Provisionen einstreichen. Darauf macht die Kanzlei Aslanidis & Häcker-Hollmann aus Esslingen in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Die Juristen haben vor dem Landgericht (LG) Tübingen am 7. Oktober ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil für ihre Mandaten gegen deren Steuerberater erstritten, der ihnen Beteiligungen an drei Schiffsfonds der Lloyd Fonds AG vermittelte. Dabei seien die Kläger nach den Feststellungen des Gerichts nicht über die Provisionen ihres Steuerberaters in Höhe von zehn Prozent aufgeklärt worden. Dies, obschon sie sich ausdrücklich hiernach erkundigt hatten, so die Kanzlei. Der Steuerberater habe damit gegen seine Pflichten aus dem geschlossenen Steuerberatungsvertrag verstoßen.

Steuerberater müssen objektiv beraten
Dass ein Steuerberater bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds mitwirkt, kommt häufiger vor, als mancher denkt. In der Regel kooperieren die Steuerexperten mit einer Bank oder einem Vertrieb, da bei geschlossenen Fonds oftmals die mögliche Steuerersparnis eine große Rolle spielt. Der Steuerberater profitiert davon doppelt: Zum einen streicht er das Beraterhonorar ein, zum anderen erhält er eine Provision.

Damit verstößt ein Steuerberater aber gegen das Berufsgebot, so objektiv wie möglich zu beraten. Außerdem muss er auch für Verluste aufkommen, die der Mandant durch die empfohlene Investition erlitten hat – insbesondere dann, wenn er seinem Mandanten sein Zusatzgeschäft verschweigt. So hat es bereits das Oberlandesgericht Frankfurt im Jahr 2013 klargestellt (Az. 1 U 30/11).

Ob der Steuerberater, der nun vor dem LG Tübingen ebenfalls mit einem Vertriebspartner kooperierte, geht aus der Meldung der Esslinger Kanzlei nicht hervor. Das Urteil ist aber klar: Keine zusätzlichen Zuwendungen von einem Produktgeber an Steuerberatung für die Mitwirkung an einer Fondsvermittlung. Ihren objektiven Rat im Auftrag und Sinne eines Mandanten zu einem Investment dürfen und sollen sie sogar abgeben. (jb)