Die Finanzaufsicht Bafin hat kürzlich den Verkauf und Vertrieb von Differenzkontrakten (Contracts for Difference oder CFDs) an Privatkunden ab August dauerhaft eingeschränkt.  So müssen etwa Obergrenzen für die Hebel bei diesen hochspekulativen Produkten beachtet werden, wenn private Anleger sie handeln wollen  Der CFD-Verband, in dem sich elf Anbieter dieser Produkte zusammengeschlossen haben, kritisiert die Verfügung vehement. 

Laut den Interessensvertretern schränke die Bafin damit massiv die Selbstbestimmungsrechte dieser Anleger ein. Der auch von Verbandsseite gewünschte Anlegerschutz werde durch diese Maßnahme nicht gestärkt, sondern im Gegenteil geschwächt. "Dadurch, dass Privatkunden kategorisch ungeachtet ihrer Erfahrung und Kenntnisse nicht mit großen Hebeln handeln dürfen, suchen sie sich andere Wege: Die Kunden lassen sich entweder als professionelle Kunden klassifizieren oder eröffnen CFD-Konten bei Anbietern außerhalb der EU, die auch heute noch einen Handel mit großen Hebeln erlauben", heißt es in einer Mitteilung.

Vorschlag des Verbandes: Folgt den Ideen aus Zypern
Dass diese Produktintervention nicht greift, hätten die Bafin und ihr europäisches Pendant, die ESMA, vor wenigen Tagen selber einräumen müssen, indem sie genau vor diesen Anbietern gewarnt haben, die mit aggressiver Internetwerbung auf Privatkundenfang gehen. Beides bedeute weniger Anlegerschutz für die Kunden. "Die von der ESMA verhängten Beschränkungen des CFD-Handels gehen damit nach hinten los", heißt es weiter. 

Der CFD-Verband plädiert daher dafür, die Vorgehensweise der zypriotischen Aufsichtsbehörde zum Vorbild zu nehmen. Diese hatte vorgeschlagen hat, die Investorenklasse des "erfahrenen Privatkunden" einzuführen. Diese Idee werde auch durch die Ergebnisse der jährlichen Marktstudie des CFD-Verbandes unterstützt. Über 37 Prozent der CFD-Kunden in Deutschland handelten seit drei bis fünf Jahren mit CFDs und verfügten somit über ein hohes Maß an Kenntnissen und Erfahrungen. Für professionelle Anleger nach herkömmlicher Klassifizierung gelten übrigend keine Beschränkungen. (jb)