Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt den Plan der Finanzaufsicht Bafin, den Vertrieb sogenannter Differenzkontrakte (CFDs) mit Nachschusspflicht an Privatanleger zu verbieten. "Durch Nachschusspflichten können Verbraucher mehr Geld verlieren, als sie eingezahlt haben", teilte der Verband am Donnerstag mit. Darüber hinaus fordern die Verbraucherschützer eine baldige "Vertriebsbeschränkung für alle Produkte mit Nachschusspflichten".

"Keine Werbung und keine Empfehlung in Beratungsgesprächen"
"Ein Verbot von nachschusspflichten bei CFDs ist richtig. Differenzkontrakte sind hochspekulative Produkte, bei denen Verbraucher im Fall von Nachschusspflichten ihr gesamtes Vermögen verlieren können", sagt Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarktteams beim VZBV. Die Bafin hatte vor einer Woche den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit dem sie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Differenzkontrakten beschränken möchte (FONDS professionell ONLINE berichtete).

"Das Eingreifen der Bafin im Fall von CFDs ist ein eindeutiges Signal an die Politik: Eine Regulierung braucht es nicht nur bei CFDs, sondern für alle Anlageprodukte, bei denen Verbraucher mehr Geld verlieren können, als sie eingezahlt haben", so Mohn. "Solche Produkte sollten nicht aktiv vertrieben werden. Das heißt, keine Werbung und keine Empfehlung in Beratungsgesprächen."

Nachschusspflicht heute sehr unüblich
Welche Produkte die Verbraucherzentrale konkret im Sinn hat, geht aus der Mitteilung allerdings nicht hervor. Bei Finanzprodukten, die üblicherweise an Privatanleger vertrieben werden, können Investoren ohnehin nicht mehr verlieren als ihr eingesetztes Kapital. Das gilt für sämtliche offenen Investmentfonds genauso wie für Aktien, Anleihen und Zertifikate. Bei manchen Beteiligungsmodellen war früher eine Nachschusspflicht vorgesehen, heute ist das zumindest bei den regulierten Produkten nicht der Fall. (bm)