Der Bund der Versicherten (BdV) hat den US-amerikanischen Digitalversicherer Lemonade erfolgreich abgemahnt. Die in Deutschland aktive und in den Niederlanden ansässige Tochter Lemonade Insurance N.V. hat zwei strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben und zugesagt, unzulässige Versicherungsbedingungen nicht mehr zu verwenden. Das schreibt der Verbraucherschutzverein in einer Pressemitteilung.

Konkret ging es um zwei Klauseln in der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung sowie der Kombipolice aus diesen beiden, die der BdV schon Ende 2021 kritisierte. So mussten Kunden nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen. Wer eine Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, bei dem endete einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Zudem waren bei der Hausratversicherung Gegenstände ausgenommen, die sich im Haushalt der Kunden befinden, aber Eigentum eines anderen sind.

Selbstverpflichtung von Lemonade 
"Nach anfänglicher Gegenwehr seitens des Versicherers herrscht nun Klarheit: Die Privathaftpflichtversicherung bleibt bei einem Wohnsitzwechsel unberührt und auch fremde Sachen sind in der Hausratversicherung mitversichert", schreibt der Bund der Versicherten. Lemonade habe sich verpflichtet, sich nicht auf die alten Regeln zu berufen. (jb)