Die Streitigkeiten um zu wenig gezahlte Zinsen von Prämiensparverträgen gehen weiter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wird ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes zu den Prämiensparverträgen der Sparkasse Nürnberg vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen, weil die bayerischen Richter bei der Methode für die Berechnung der Zinsen und damit der Höhe der Nachzahlungen von den Vorgaben des BGH abwichen. Das teilten die Verbraucherschützer mit.

Zur Erinnerung: Sparkassen hatten in den 1990ern und Anfang der 2000er Jahre Prämiensparpläne vermittelt, die den Kunden zusätzlich zu einem veränderbaren Grundzins einen jährlich wachsenden Bonus einräumten. Dieser ist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt und beträgt einen festgelegten Prozentsatz der erbrachten Sparleistungen im Jahr. Einige Institute lobten vereinzelt sogar Prämien von bis zu 100 Prozent der jährlichen Sparsumme aus. Mit Beginn der Niedrigzinsphase im Zuge der globalen Finanzkrise 2008/09 drückten viele Institute den variablen Zins massiv nach unten. 

BGH pocht auf relativen Zinsabstand
Der BGH hatte dann im Oktober 2021 im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens klar gemacht, dass die Banken die variablen Zinsen in lang laufenden Sparverträgen nicht nach eigenem Gutdünken verändern können, sondern nach klaren und transparenten Kriterien anpassen müssen. Der oberste deutsche Gerichtshof hat ferner auch einige Leitplanken zur Berechnung der Zinsen aufgestellt: Wichtig sei, dass der "relative Abstand des Vertragszinses zum Referenzzins" gewahrt werde. Der BGH wandte sich damit gegen einen "absoluten Abstand" (Rechenbeispiele dafür finden Sie hier).

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun aber diesen absoluten Zinsabstand für die Neuberechnung angesetzt, sodass die Kunden geringere Nachzahlungen bekämen, schreibt der VZBV. "Das Urteil ist eine gute Nachricht für Kunden der Sparkasse Nürnberg", sagt Sebastian Reiling, Referent beim VZBV. "Die Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichts weicht jedoch teilweise sehr stark von der Auffassung des Bundesgerichtshofs, wie die Zinsen neu berechnet werden müssen, ab", kritisiert Reiling weiter. Mit dem Gang vor den BGH will er höhere Nachzahlungen für Prämiensparer erreichen. (jb)