Der Marktwächter der Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Anbietern, die Versicherungskunden vermeintliche Hilfe beim Widerspruch und der Rückabwicklung älterer Lebens- und Rentenpolicen helfen wollen. "Aus unserer Sicht schaden diese Dienstleister dem Verbraucher mehr, als dass sie ihm nützen", kritisiert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächterteams der Verbraucherzentrale Hamburg in einer Pressemitteilung.

Ihre Begründung: Diese Anbieter, welche oft aus Eigeninitiative auf einen Versicherungsnehmer zukommen, überprüften die Verträge und die Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs entweder gar nicht oder nur oberflächlich. "Ein solcher ist nämlich finanziell nicht per se sinnvoll", so Klug. Zudem verlangten sie im Erfolgsfall eine unverschämt hohe Beteiligung von bis zu 50 Prozent der Rückzahlung. Diese fällt für Kunden zusätzlich zu den Kosten für einen Anwalt an, der den Rechtsstreit mit dem Versicherer führt. Auch für den Makler ist das von Nachteil – schließlich verliert er einen Vertrag aus seinem Bestand.

Hintergrund dieses Geschäftsmodells ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2014 (Az. IV ZR 76/11). Dieses besagt im Kern, dass Kunden ihre Policen noch nach Jahren widerrufen können, wenn sie bei Vertragsschluss nicht umfassend über ihre Rechte aufgeklärt worden sind. Die Entscheidung betrifft aber nur zwischen 1994 und Ende 2007 nach dem sogenannten "Policenmodell" abgeschlossene Altverträge: Damals übermittelte das Versicherungsunternehmen dem Kunden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen erst zusammen mit der ausgestellten Police. Dabei wurden Kunden oft nicht in drucktechnisch deutlicher Form über ihr Widerspruchsrecht belehrt, sodass dieses nicht erlosch. (jb)