Versicherungsvermittler müssen weiter auf wichtige Entscheidungen des Gesetzgebers warten: So steht immer noch nicht offiziell fest, ob die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD am 23. Februar angewandt werden muss, oder – wie die EU-Kommission es plant – erst Anfang Oktober. Auch die endgültige Fassung der Versicherungsvermittlungsordnung (VersVermV) lässt auf sich warten. Finanzlagenvermittler haben bislang sogar noch nicht einmal einen Entwurf der für sie maßgeblichen Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in den Händen halten können.

Einen für alle Beratergruppen wichtigen Punkt hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aber entschieden: Die Höhe der Sätze für die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) wurde angehoben. Das berichtet der Berliner Rechtsanwalt Norman Wirth.

Änderungen seit 2. Januar in Kraft
Laut einer Mitteilung des Juristen, der auch geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistungen ist, beträgt die Mindestversicherungssumme ab dem 15. Januar 2018 für jeden Versicherungsfall 1.276.000 Euro und 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Das wurde am 2. Januar im Bundesanzeiger durch das BMWi mitgeteilt. Bisher lagen die Summen bei 1.230.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.850.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. "Hierbei handelt es sich um einen turnusmäßig alle fünf Jahre vorzunehmende Anpassung unter Berücksichtigung des europäischen Verbraucherpreisindex", so Wirth.

"Zwar wartet die Branche mit Spannung auf die Neufassung der beiden hier betroffenen Verordnungen. Bei der Versicherungsvermittlungsverordnung liegt bereits, wenn auch mit erheblicher Verspätung, ein erster Entwurf vor – bei der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die wegen der bereits erfolgten Mifid-II-Umsetzung angepasst werden muss, noch nicht einmal das", kommentiert der Jurist weiter. Zumindest, so Wirth, funktionierten trotz der derzeitigen politischen Hängepartie die eingebauten, bürokratischen Automatismen noch. Jedoch: Eine Änderung um 46.000 Euro helfe weder den Kunden noch der Finanzbranche über die derzeit bestehenden massiven rechtlichen Unsicherheiten hinweg. (jb)