Am 23. November soll es soweit sein: Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) dürfte ihre letzte Hürde vor dem Inkrafttreten nehmen, denn dann wird der Bundesrat über die Verordnung beraten. Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Rechtsausschuss der Länderkammer haben bereitsempfohlen, der Verordnung in unveränderter Form zuzustimmen. Das teilte eine Pressesprecherin des Bundesrates FONDS professionell ONLINE auf Anfrage mit. Damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Verordnung "durchgewunken" wird und noch dieses Jahr in Kraft tritt.

Eigentlich hätte sie Ende Februar mit dem Start der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die sie ergänzt, starten sollen. Ein erster Entwurf der VersVermV lag bereits Ende Oktober 2017 vor. Allerdings hat das Bundeskabinett den Text erst im Juni verabschiedet. Daraufhin musste er noch vom Bundestag bestätigt werden: Das Parlament hatte sich im Zuge der Verabschiedung des deutschen IDD-Umsetzungsgesetzes ein Mitspracherecht bei der Verordnung ausbedungen (FONDS professionell ONLINE berichtete). Der Bundestag nickte die VersVermV dann Ende September ab.

Damit haben Versicherungsvermittler sehr wahrscheinlich demnächst endgültig Gewissheit bei wichtigen Punkten wie der Weiterbildungspflicht, der Ausgestaltung der Erstinformation oder der Vermeidung von Interessenskonflikten: Sie müssen beispielsweise ihre eigene Organisationsstruktur so aufbauen, dass sie Mitarbeitern keinen Anreiz für den Verkauf von ungeeigneten Produkten liefern. Ein solcher Anreiz ist aus Sicht der Finanzaufsicht Bafin etwa eine hohe Provision. (jb)