Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat vor einem Monat seinen Entwurf für die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) vorgelegt. Dieser ergänzt und präzisiert das nationale Umsetzungsgesetz der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie. Die Branche hatte bis 24. November Zeit, Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben nun entsprechende Kommentare veröffentlicht. Beide nehmen insbesondere den für Vermittler wichtigsten Bereich kritisch ins Visier: Die vorgeschriebene Weiterbildung, für die Vermittler jährlich 15 Stunden aufbringen müssen. Das Ministerium schreibt hier zum einen Leistungskontrollen vor, zum anderen müssen Vermittler Nachweise über diese sammeln.

GDV zu Weiterbildungsvorschriften: "Starres Korsett"
Der GDV findet zwar insgesamt lobende Worte für den Entwurf, dieser weise in "vielen Punkten wirksame und gleichzeitig pragmatische Lösungen" auf. Bei den Vorgaben für die Weiterbildung überzeuge der Text jedoch nicht: Der Verband kritisiert die verpflichtenden Lernerfolgskontrollen für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme und die jährlich abzugebende und formalisierte Erklärungen über die erfolgte Weiterbildung gegenüber den Industrie- und Handelskammern.

Nach Meinung des Verbandes legt die Verordnung den Fokus zu sehr auf die Verwaltung der Weiterbildung. Damit werde der notwendige Spielraum für die zugelassenen Lernformen und –formate eingeschränkt. "Ein starres Korsett detaillierter administrativer Vorgaben wäre der falsche Weg zum richtigen Ziel", schreibt der Verband.

BVK: Lernkontrollen bei Präsenzveranstaltungen nur schwer umsetzbar
Obwohl sich GDV und BVK in vielen Dingen nicht grün sind,: In Bezug auf die Vorschriften für die Weiterbildung ziehen sie an einem Strang. Der Vermittlerverband mit Sitz in Bonn kritisiert ebenfalls die Vorschriften für die Lernkontrolle: "Im Rahmen von Präsenzveranstaltungen halten wir solche Kontrollen für schwer bis gar nicht umsetzbar", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. "Sie sind auch unnötig, da bei persönlicher Anwesenheit ohnehin ein direktes Feedback mit dem Schulungsleiter stattfindet. Kontrollen sind daher mit dem Grundgedanken einer effizienten Weiterbildung, die praxisnahe Lösungen anbieten will, unvereinbar."

Der BVK schlägt stattdessen vor, dass die Kontrolle der Weiterbildung jährlich anlassbezogen durchgeführt werden soll. Auf diese Weise blieben Vermittler von der Pflicht befreit, diese regelmäßig nachzuweisen. Diese Option würde auch den Verwaltungsaufwand für die kontrollierende Behörde – in aller Regel die örtlichen Industrie- und Handelskammern – in Grenzen halten.

BMWi sowie die (noch zu bildende) Bundesregierung haben genügend Zeit, über die Einwände der Verbände nachzudenken. Grund: Die EU-Kommission hat vergangene Woche angekündigt, die Anwendung der IDD vom 23. Februar 2018 auf den 1.Oktober kommenden Jahres zu verschieben. Damit haben die Branche und die Politik gut sieben Monate für die Umsetzung der IDD gewonnen. (jb)