Die Ankündigung kam vor einem Jahr, nun ist es fix: Ab dem 9. Oktober gelten auf Empfehlung der EU-Versicherungsaufsicht EIOPA neue Mindestversicherungssummen bei der Berufshaftpflicht für Versicherungsvermittler: 1.564.610 Euro und damit 264.230 Euro mehr für jeden Versicherungsfall, und 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Jahres – statt bislang 1.924.560 Euro. Das teilte Rechtsanwalt Norman Wirth von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, der auch geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistungen ist, auf Anfrage der Redaktion mit.

Dem Juristen zufolge ist das die bislang deutlichste Anpassung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme. Dennoch stellen viele Versicherer die Verträge von Bestandskunden beitragsfrei auf die neue Mindestversicherungssumme, während andere nur eine moderate Anpassung der Beiträge vornehmen. 

Globalerklärung
Ferner sei sehr erfreulich, dass die Vermittler keinen zusätzlichem Verwaltungsaufwand haben: Versicherer würden eine Globalerklärung abgeben, dass die Versicherungsverträge zum Stichtag die dann geltenden Mindestversicherungssummen aufweisen werden, so Wirth. Ein erneuter Nachweis gegenüber der Industrie- und Handelskammer (IHK) sei so nicht erforderlich.

"Wir gehen derzeit davon aus, dass alle Versicherer selbstständig die Verträge anpassen. Vermittler müssen also vermutlich nicht aktiv werden, sondern können nun abwarten, bis Ihr Versicherer sie über das geplante Vorgehen informiert", so der Jurist. "Sollten Vermittler bis Oktober nichts gehört haben, empfehlen wir jedoch eine Nachfrage, um nicht in einen möglichen Verstoß der Pflichtversicherung zu laufen." (jb)