Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) steht dem Referentenentwurf des Finanzministerium zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin durchaus positiv gegenüber. Das Aufsichtsrecht sei mit dem Inkrafttreten der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II so komplex geworden, dass nur eine erfahrene Behörde die Überwachung übernehmen könne, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.

Gleichzeitig merkt der VuV aber kritisch an, der BMF-Entwurf stelle die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter in zwei wesentlichen regulatorischen Punkten schlechter als die Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO). In einem gemeinsamen Geschäftsbereich, dem Vertrieb von Investmentfonds und Vermögensanlagen, bestehen nach Meinung des Verbandes zwischen 34f-Vermittlen und unabhängigen Vermögensverwaltern Unterschiede, die auch aus Sicht der Anleger unverständlich seien. 

Versicherungslösung für Entschädigungsansprüche zulassen
Tatsächlich ordnet der BMF-Entwurf die 34f-ler keiner gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zu. Vermögensverwalter hingegen müssen Beiträge zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) leisten. Hier wäre es im Sinne der Wettbewerbsgleichheit dringend geboten, statt der hohen Pflichtbeiträge eine Versicherungslösung zu ermöglichen, fordert der VuV. Darüber wären Entschädigungsansprüche von Anlegern ebenso gut abgesichert. 

Die Kritik des Verbandes richtet sich zudem gegen eine Ungleichbehandlung beim Umgang mit Zuwendungen. Finanzanlagenvermittler dürfen über Zuwendungen frei verfügen und diese nicht nur als Betriebsausgabe, sondern sogar als Unternehmensgewinn verbuchen. Unabhängigen Vermögensverwaltern ist dies nicht erlaubt. Diese müssen genau nachweisen, dass sie erhaltene Zuwendungen ausschließlich für eine Verbesserung ihrer Dienstleistung für den Anleger verwenden

Einheitlichen Standard setzen
Der Branchenverband fordert daher eine Angleichung der Regelungen. Der in der Regulierung bisher immer betonte Leitsatz "Same Business, same Rules" werde durch den aktuellen Entwurf zu Lasten der unabhängigen Vermögensverwalter "ohne erkennbaren Grund mit Füßen getreten", erklärt der Vorstandsvorsitzende Andreas Grünewald. Die Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bafin solle daher zum Anlass genommen werden, einen einheitlichen Standard zu setzen. (am)