Die Alpha Insurance A/S wird liquidiert. Die dänische Versicherungsaufsicht "Finanstilsynet" hat am 8. Mai einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den auch in Deutschland aktiven Sachversicherer gestellt. Das meldet die deutsche Finanzaufsicht Bafin unter Berufung auf ihr dänisches Pendant, dem wegen des sogenannten "Sitzlandprinzips" die Aufsicht über den Versicherer obliegt. Die deutsche Behörde muss die Entscheidung der Finanstilsynet aber anzeigen und veröffentlichen.

Gründe für diese Entscheidungen nennen die Aufsichtsbehörden nicht. Medienmeldungen zufolge kann der Versicherer aber die von der EU-Solvency II-Richtlinie vorgeschriebene Eigenmittelquote nicht mehr erfüllen, da sein Rückversicherer CBL Insurance Limited selbst Solvenzprobleme hat. 

Kunden sollen neuen Versicherer suchen
Wegen dieses Schrittes, der sich nach der Einstellung des Neugeschäftes Anfang März abzeichnete, endet auch der Versicherungsschutz für die Kunden. Versicherungsnehmer sollten sich so schnell wie möglich um Versicherungsschutz bei einer anderen Gesellschaft kümmern. Dies gelte insbesondere, sofern bei der Alpha Insurance A/S eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Wer ohne den erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs ist, macht sich strafbar. Außerdem kann sein Fahrzeug von der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden, so die Bafin.

Dänischer Garantiefonds springt ein
Die dänische Aufsichtsbehörde teilt ferner mit, dass in vielen Fällen der dänische Garantiefonds für Nichtlebensversicherungsunternehmen Ansprüche abdecken werde. Versicherungsnehmer müssten ihre Forderungen gegenüber dem dänischen Garantiefonds melden, sofern die Forderungen durch den Garantiefonds gedeckt sind.

Der Garantiefonds decke Ansprüche ab, die vor dem Insolvenzdatum und vier Wochen danach, das heißt bis zum 5. Juni 2018, entstanden seien. Habe ein Versicherungsnehmer eine Forderung, die durch den Garantiefonds gedeckt sei, sollte die Forderung so bald wie möglich und spätestens bis zum 8. November 2018 gemeldet werden. Der Alpha Insurance A/S vor dem 8. Mai 2018 gemeldete Ansprüche gelten als dem Garantiefonds oder der Konkursmasse von Alpha Insurance A/S gemeldet, schreibt die Bafin im Wortlaut.

Weitere Informationen in englischer Sprache, unter anderem auch zu Forderungen, die nicht über den dänischen Garantiefonds gedeckt sind, finden sich auf der Internetseite der dänischen Versicherungsaufsicht. (jb)