Die geplante Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht bedeutet für Vermittler, dass sie künftig gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet sind. Insgesamt 15 Zeitstunden pro Jahr müssen sie dafür aufbringen – ab 2018. Darauf macht der AfW Bundesverband in einer Pressemitteilung aufmerksam.

"Ein Sammeln von zum Beispiel "Gut beraten"-Punkten ist aber in 2017 rechtlich für Makler nicht nötig, weil die gesetzlichen Anforderungen erst ab Februar 2018 greifen und es keine rückwirkenden Anforderungen geben wird. Die Übertragbarkeit von Punkten von einem auf das andere Jahr ist derzeit gar nicht vorgesehen", beschreibt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die aktuelle Situation.

Der Gesetzgeber wird Rottenbacher zufolge in einer noch zu erstellenden Verordnung die Details regeln, welche Schulungsinhalte anerkannt werden und wie der entsprechende Nachweis zu erbringen ist. Ein wichtiger Punkt werde dabei sein, wie die Qualität der akzeptierten Weiterbildungsveranstaltungen sichergestellt werden kann. Nach Verbandsinformationen werde der Gesetzgeber zudem kein bestimmtes Punkte-Nachweissystem monopolisieren, sondern eher offene Rahmenbedingungen erlassen. Das würde bedeuten, dass nicht nur die von der Brancheninitiative Gut Beraten vergebenen Nachweise, sondern auch die von anderen Institutionen angerechnet werden.(jb)