Der Widerrufsjoker für Immobilienkredite ist tot – es lebe der Widerrufsjoker. Wieder hat eine Reihe an Baukreditkunden die Chance, aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen vorzeitig aus diesen auszusteigen und einen Kredit zu besseren Konditionen neu abzuschließen. Darüber berichtet die Zeitung "Die Welt".

Den "alten" Widerrufsjoker für Wohnkredite hatte die Bundesregierung bekanntlich im März 2016 abgeschafft. Bis dahin konnten Verbraucher, die Altverträge aus der Zeit zwischen 2002 und Juni 2010 besaßen, diese mit Verweis auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen praktisch unbegrenzt kündigen (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Der neue Joker bezieht sich auf dagegen auf Darlehensverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Dem Bericht zufolge hakt es diesmal nicht allein bei den Widerrufsinformationen, die häufig nicht den Mustervorlagen des Gesetzgebers entsprechen. Auch bei den sogenannten Pflichtangaben für Verbraucher gibt es viele Lücken, wie Juristen der Zeitung gegenüber erklärten.

Typische Fehler
Analog zu den Altverträgen führen diese Fehler dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. Kunden können damit das Darlehen praktisch jederzeit kündigen, auch Jahre nach der Unterschrift unter den Vertrag. Dieser neue Joker ist zudem laut der Zeitung nicht von dem Gesetz der Regierung betroffen und damit unbefristet. Selbst fehlerhafte Immobiliendarlehen, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, lassen sich widerrufen – wenngleich nicht ewig: Für diese Verträge erlischt das Widerrufsrecht nach einem Jahr und 14 Tagen ab Vertragsschluss.

Die Zeitung listet auch die typischen Fehler der Kreditinstitute auf: Die Chance für Kunden stünden beispielsweise gut, wenn in den Widerrufsinformationen die Rede von einer "zuständigen Aufsichtsbehörde" ist, die aber gar nicht konkret benannt wird. Oder wenn der Mustertext auch nur um ein einziges Wörtchen wie "dann" verändert wurde und die Bankjuristen eigene Formulierungen wählten. Zu den weiteren häufigsten Mängeln zähle, dass Banken bei den Pflichtangaben vergessen haben, Formalien wie die Höhe des Effektivzinses, die Feuerversicherung und andere Kosten aufzuführen, die insgesamt auf den Kunden zukommen. (jb)