Der ehemalige Cum-Ex-Banker S., der 2020 aufgrund seiner umfassenden Kooperation mit der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe erhielt, soll nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft in Kürze aufgefordert werden, elf Millionen Euro zu zahlen. S. hatte während seiner Hauptverhandlung bereits etwa drei Millionen Euro beglichen.

S. habe immer gesagt, er wolle das Geld zurückzahlen, und das werde er nun auch tun, so der Sprecher des Ex-Bankers gegenüber der Nachrichtenagentur "Bloomberg". Die einzige offene Frage sei gewesen, an welche Behörde das Geld gehen solle. Dies sei nun durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln geklärt worden, fügte er hinzu.

Jahrelange juristische Auseinandersetzungen
Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien um den Dividendenstichtag herum in schneller Folge gehandelt, wodurch die Dividendensteuer zweimal erstattet wurde. Der Trick, den Investmentbanken in London systematisch ausnutzen, soll den deutschen Steuerzahler mehr als zehn Milliarden Euro gekostet haben. Der Gesetzgeber schob der Praxis 2012 einen Riegel vor.

Der nun geplanten Zahlungsaufforderung gingen jahrelange juristische Auseinandersetzungen voraus – und fast sah es so aus, als könne S. darum herumkommen. In seinem Urteil hatte das Landgericht Bonn auch 176 Millionen Euro von der M.M.Warburg eingezogen, um deren Geschäfte es in dem Verfahren ging. Warburg zahlte, und damit war der gesamte Steuerschaden getilgt.

Der Bundesgerichtshof hatte dann in seinem Cum-Ex-Grundsatzurteil 2021 entschieden, dass der Staat sich den Steuerschaden grundsätzlich nur einmal zurückholen kann. Doch das Landgericht Bonn und verschiedene Behörden zogen daraus unterschiedliche Schlüsse. Nachdem das Oberlandesgericht Köln schließlich im Juli befand, auch gegen S. könne vollstreckt werden, schloss sich die Bonner Staatsanwaltschaft dem an. Zuvor hatte sie die gegenteilige Auffassung vertreten. (mb/Bloomberg)