Sie soll mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit schaffen, und das gelingt der EU-Offenlegungsverordnung – englisch: Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz: SFDR – auch, urteilt die Finanzaufsicht Bafin. Gleichzeitig habe die Praxis aber gezeigt, dass die Informationen, die die SFDR Privatanlegern bietet, für diese oftmals nicht ausreichend sind. 

Rupert Schaefer, Exekutivdirektor Strategie, Policy und Steuerung bei der Bafin, schlägt in einem Artikel im hauseigenen Magazin "Bafin-Journal" daher vor, den anstehenden Review der Offenlegungsverordnung zu nutzen, um das Regelwerk einfacher und wirksamer zu gestalten. Dies soll letztendlich dafür sorgen, dass mehr Kapital in nachhaltige Finanzanlagen fließt, als es momentan der Fall ist.

Präzisere Definitionen
Zunächst einmal sei es notwendig, präzisere Definitionen dafür einzuführen, was ein nachhaltiges Investment im Sinne der Offenlegungsverordnung eigentlich ist, schreibt Schaefer. Gehe es um Nachhaltigkeit im ökologischen Sinne (Environment, E), sollte in der SFDR auf die Definition in der Taxonomie-Verordnung referenziert werden. "Investitionen würden also dann als ökologisch nachhaltig gelten, wenn sie den Anforderungen der Taxonomie-Verordnung entsprechen", erläutert der Autor.

Investments, die mit Blick auf soziale Kriterien (Social, S) oder hinsichtlich einer guten Unternehmensführung (Governance, G) als nachhaltig gelten dürfen, sind bislang bekanntlich nicht von der Taxonomie-Verordnung erfasst. Hier könnte auf andere internationale Referenzdokumente wie die Ziele nachhaltiger Entwicklung der Vereinten Nationen verwiesen werden, so Schaefer. 

Weniger Infos
Außerdem sollten sich die offenzulegenden Informationen auf wenige, aber dafür wesentliche und aussagekräftige Daten beschränken, schlägt er vor. Das Statement zu den Principal Adverse Impacts (PAIs) sei ein gutes Beispiel. Darin müssen Finanzmarktteilnehmer mit mehr als 500 Mitarbeitern angeben, wie sie die nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Künftig sollten aber sechs gesetzlich verpflichtende Kennzahlen reichen. Aktuell gibt es 18 Pflichtangaben und zwei freiwillige PAIs. 

Bafin-Experte Schaefer fordert in seinem Beitrag darüber hinaus drei klare Produktkategorien für die SFDR. In die erste Kategorie sollen nachhaltige Finanzprodukte fallen, wenn sie ausschließlich in Wirtschaftsaktivitäten investieren, die ein Umweltziel, ein soziales Ziel oder beides verfolgen. 

Transitions- und Exklusionsprodukte
Die zweite Rubrik soll sogenannten "Transitionsprodukten" vorbehalten sein. Solche Finanzprodukte investieren in Aktivitäten, welche die Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit voranbringen. Als dritte Kategorie könnte sich die Bafin "Exklusionsprodukte" vorstellen. Diese würden Investitionen in bestimmte Aktivitäten ausschließen, etwa in klimaschädliche. 

"Präzisere Definitionen, ein Fokus auf die wirklich wesentlichen Daten und leicht verständliche Produktkategorien, all das würde die Verständlichkeit und Handhabbarkeit der Offenlegungsverordnung deutlich verbessern", ist Schaefer überzeugt. (am)