Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (22.3.) das Wachstumschancengesetz beschlossen – und damit auch die drohende Doppelbesteuerung von Renten noch etwas weiter entschärft. Allerdings reiche dieser Schritt noch nicht aus, um in jedem Fall eine zweifache Belastung zu verhindern, konstatiert das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA).

"In der heftigen öffentlichen Diskussion über die Haltung der CDU zu diesem Gesetz und über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses war vielfach übersehen worden, dass es bei diesem Gesetzgebungsverfahren auch um eine steuerliche Entlastung der Rentner geht", erläutert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. So soll der steuerpflichtige Anteil in den kommenden Jahren nicht mehr so schnell ansteigen wie ursprünglich geplant.

Vollbesteuerung erst 2058
Nach der bisherigen Gesetzeslage wäre eine Vollbesteuerung neuer Renten ab 2040 eingetreten. Dieser Zeitraum wird nun bis 2058 gestreckt. Das geschieht durch eine langsamere jährliche schrittweise Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils. Nach bislang geltendem Recht stieg der Besteuerungsanteil seit 2021 um jeweils einen Prozentpunkt. 

Das Wachstumschancengesetz sieht nun ab 2023 lediglich eine jährliche Erhöhung in Schritten von 0,5 Prozent vor. Dadurch ergibt sich für Renten, die im laufenden Jahr beginnen, ein Besteuerungsanteil von 83 Prozent statt 84 Prozent. 2040 sind es nach der neuen Regelung dann nicht wie einst vorgesehen 100 Prozent, sondern nur 91 Prozent.

Bereits seit 2005 ein Thema
Das Problem der Doppelbesteuerung ist bereits im Jahr 2005 durch eine Änderung der Rentenbesteuerung von Angestellten und Selbstständigen verursacht worden. Seitdem werden Beiträge zur Altersvorsorge schrittweise von Abgaben befreit. Auf der anderen Seite stiegen die Steuern auf die Altersbezüge, von 2005 bis 2020 zunächst um zwei Prozentpunkte jährlich, danach um einen Prozentpunkt. Da die steuerliche Entlastung bei der Beitragszahlung geringer ist als die nachgelagerte Besteuerung der Renten, kann es zu einer zweifachen Belastung kommen.

"Die Bundesregierung hatte das Problem der doppelten Besteuerung von Renten lange Zeit negiert, obwohl die Experten schon vor Jahren darauf hingewiesen hatten", so DIA-Sprecher Morgenstern. Erst nachdem der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen am 19. Mai 2021 vorgerechnet hatte, dass in mehreren Fallkonstellationen eine Doppelbesteuerung auftritt, sei die damalige Koalition zu Anpassungen bereit gewesen.

Das reicht noch nicht
Nun müsse noch ein weiterer Schritt folgen, um eine unzulässige Besteuerung auf jeden Fall zu verhindern. "Das räumt sogar die Bundesregierung selbst ein", so Morgenstern. So finde sich in der Begründung zum Wachstumschancengesetz die Feststellung, dass weitere Schritte erforderlich sind, um bei zukünftigen Rentenkohorten eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, aber auch um schon eingetretene Fälle zu beseitigen.

Besonders betroffen seien Selbstständige, die ihre Rentenbeiträge vollständig aus eigener Tasche finanzieren und keine steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse erhalten. Aber auch bei Ledigen, die keine Hinterbliebenenrente erhalten, oder Männern, die wegen ihrer kürzeren Lebenserwartung früher versterben, könne eine Doppelbesteuerung eintreten. (am)