Udo Heißwolf, Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) aus Schwaig bei Nürnberg, erhielt Ende August einen Brief der für ihn zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) München. Inhalt war eine Rechnung über 50 Euro, weil sie das Testat des von ihm beauftragten Wirtschaftsprüfers eigenhändig überprüft hatte. "Mein erster Gedanke war: Das ist vollkommen unangemessen", erinnert sich Heißwolf an den Moment, als er den Brief gelesen hatte. "Warum prüft man die Wirtschaftsprüfung noch einmal – und vor allem auf meine Kosten?", fragte sich Heißwolf. FONDS professionell hat die Antwort.

Zunächst einmal ist zu sagen, dass Heißwolf nicht allein ist. Bundesweit stellen mindestens acht von rund 40 Kammern, die 34f-Vermittler beaufsichtigen, den Finanzberatern seit einiger Zeit die obligatorische Kontrolle der Testate in Rechnung, darunter die IHKs München, Lüneburg-Wolfsburg und Schwarzwald-Baar-Heuberg.

Hoher Arbeitsaufwand
Rechtliche Grundlage für diesen Schritt der IHKs ist die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Diese schreibt in Paragraf 24 vor, dass die 34f-Vermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO jährlich überprüfen lassen müssen, dass sie ihren Pflichten nachgekommen sind. Also beispielsweise die Beratung sorgfältig protokolliert und die Anleger über ihre Vergütung aufgeklärt haben (eine Auflistung häufiger Fehler von 34f-Vermitlern bei ihren Dokumentation finden Sie hier).

Hieran wird auch die Novelle der FinVermV nichts ändern. Die entsprechenden Testate dürfen nur Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer ausstellen. Die Erlaubnisbehörden – in den meisten Bundesländern die IHKs, sonst die Gewerbeämter – müssen kontrollieren, ob die Prüfberichte vollständig sind.

Rechtlich keine Chance
Diese Kontrolle der Testate erfordere einen hohen Personal- und Zeitaufwand und verursache Kosten, argumentieren die Behörden. "Die Erfahrungen der Vorjahre haben gezeigt, dass die Prüfungshandlungen bei Prüfungsberichten nach Paragraf 24 Absatz 1 FinVermV, etwa Überprüfung und Archivierung, erheblichen Aufwand verursachen, der nicht von der allgemeinen Erlaubnis- und Aufsichtstätigkeit im Bereich der Finanzanlagenvermittlung beziehungsweise Honorar-Finanzanlagenberatung mit abdeckbar ist", schreibt die IHK München in einer "Fragen-Antworten-Liste". Sie begründet die Gebühren außerdem damit, dass sich der jeweilige Aufwand für die Kontrolle bei den einzelnen Prüfberichten stark unterscheide. Andere Handelskammern äußerten sich auf Anfrage von FONDS professionell ähnlich. Die Gebühren liegen je nach individuellem Aufwand und je nach Kammer zwischen 25 und 250 Euro. 

Das hören Heißwolf und andere betroffene Vermittler nicht gern. Sie müssen schließlich auch die Wirtschaftsprüfer bezahlen. "In keiner anderen Branche wird der Verwaltungs- und Kostenaufwand so auf die Beteiligten abgewälzt", meint er. Der Vermittlerverband AfW forschte daher nach, ob die Kosten für die "Überprüfung der Überprüfung" in Ordnung sind. Ernüchterndes Ergebnis: Rechtlich könne man dagegen nicht vorgehen. (jb)


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