Die von Versicherungsgesellschaften erstellten Basisinformationsblätter für Fondspolicen erfüllen im Großen und die Ganzen die Vorgaben der europäischen Priips-Verordnung. Priips steht für Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, also verpackte Anlageprodukte. Eine Analyse der Dokumente und der Internetseiten von 20 Versicherern durch die Finanzaufsicht Bafin ergab zwar Mängel, aber keine schwerwiegenden, wie die Behörde in einem auf ihrer Internetseite veröffentlichten Beitrag schreibt.

Konkret kontrollierte die Bafin bei 36 fondsgebundenen Versicherungen, ob Verbraucher die Basisinformationsblätter leicht finden können, ob diese aktuell sind und die Vorgaben der Priips-Verordnung erfüllen. Dabei stellte sie insgesamt 91 Mängel fest – siehe folgende Grafik.
 

Aufteilung der Beanstandungen nach Abschnitten des Basisinformationsblatts

Quelle: Bafin


Keine schweren Mängel
Allerdings handelte es sich dabei hauptsächlich um Mängel formaler Art. Die meisten wurden im Abschnitt "Um welche Art von Produkt handelt es sich?" gefunden. Ein zwingender Bestandteil dieses Abschnitts ist beispielsweise die Angabe, wie die Rendite ermittelt wird – diese fehlte in der Mehrzahl der Basisinformationsblätter. Schwerwiegende Mängel wie etwa Berechnungsfehler bei den Performance-Szenarien oder den Kostenangaben fand die Bafin dagegen nicht. 

Die Behörde hatte nach eigenen Angaben aber bei den Info-Dokumenten annähernd aller Versicherer etwas zu meckern. Lediglich bei zwei Basisinformationsblättern eines Versicherungsunternehmens gab es nichts zu beanstanden. Dagegen wich das Basisinformationsblatt eines Versicherungsunternehmens sogar in zehn Punkten von den Vorgaben der Priips-Verordnung ab. Hierzu gab es folglich die meisten Beanstandungen. (jb)