Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) übt Kritik an einer geplanten Neufassung des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Demnach solle ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers nunmehr auch für "kleine und mittelgroße Wertpapierinstitute" obligatorisch werden, wie der Verband in einer Pressemitteilung schreibt. Die Neufassung, die sich gut versteckt in einem Referentenentwurf zum Kreditzweitmarktgesetz befinde, sieht vor, dass Unternehmen nach zehn Mandatsjahren einen neuen Wirtschaftsprüfer suchen müssen. Laut VuV möchte der Gesetzgeber mit der neuen Regel eine Regelungslücke zwischen dem WpIG und dem Kreditwesengesetz (KWG) schließen.

Die im Entwurf gegebene Begründung für diese neue Regel dokumentiert aber Nero Knapp zufolge, dem geschäftsführenden Justiziar des VuV, dass der Proportionalitätsgrundsatz wieder mit Füßen getreten werde und die Sensibilität für die Besonderheiten der Branche fehle. Verkannt werde, dass der obligatorische Wechsel des Abschlussprüfers im Jahr 2014 zunächst nur für Unternehmen "im öffentlichen Interesse" eingeführt und 2021 unter dem Eindruck des Wirecard-Skandals spezifisch für größere Konzerne unter anderem auch in das KWG überführt wurde. "Kleine und mittelgroße Wertpapierinstitute sind aber weder mit Banken noch mit börsennotierten Konzernen vergleichbar, weil deren Bilanzen weder für die Finanzmarktstabilität noch für Anleger von besonderer Bedeutung sind", so Knapp. 

Abwägung vornehmen
Der Gesetzgeber sollte laut VuV besser eine Abwägung vornehmen, die zu einem eindeutigen Ergebnis kommt: Die mit dem obligatorischen Wechsel verbundenen Nachteile wie Informationsverlust, zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand für die Einarbeitung des neuen Prüfers sowie drohende Marktkonzentration auch unter den Anbietern von Prüfungsdienstleistungen sind nach Einschätzung des Verbandes deutlich höher zu gewichten, als das "fiktive und durch nichts belegte Risiko, dass nach zehn Prüfjahren die Bilanzen der Institute nicht mehr korrekt überprüft werden könnten". (jb)