Am 21. Juni endet unwiderruflich der "ewige Widerrufsjoker". Wenige Wochen vor Ablauf dieser Frist ist nun erneut eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abgesagt worden, bei der geklärt werden sollte, ob bei einem Immobilien-Darlehensvertrag, der zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurde, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten waren.

Die für den 31. Mai angesetzte Verhandlung (Az. XI ZR 511/15) fällt aus, weil das Hamburger Bankhaus Wölbern kurzfristig die Revision zurückgenommen hat, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. Vergangene Woche und Anfang April waren bereits zwei andere Verhandlungen abgesagt worden, weil die betroffenen Geldinstitute einen Rückzieher machten, wie die Nachrichtenagentur dpa schreibt.

Spiel auf Zeit?
Verbraucherschützer und Fachanwälte interpretieren dies der Agentur zufolge als eine gezielte Strategie der Banken, da Ende des Monats eine für Verbraucher vorteilhafte Regelung abgeschafft wird. Experten wie die Verbraucherzentrale Hamburg oder der Berliner Banken- und Immobilienrechtsanwalt Johannes von Rüden vertreten die Auffassung, dass die Banken letztinstanzliche Urteile zu ihren Ungunsten auf den letzten Metern unbedingt vermeiden wollen.

Daher würden die Prozesse durch Berufung und Revision zunächst in die Länge gezogen, am Ende lenke man kurzfristig ein, so dpa. Das Bankhaus Wölbern wollte sich zu den Hintergründen der Revisionsrücknahme auf Anfrage der Agentur nicht äußern. (jb)