Luxemburg gilt als das dominierende Domizil für Publikumsfonds in Europa. Doch im Schatten des Großherzogtums stieg eine andere Nation zu einem wichtigen Standort für die Investmentfondsindustrie auf: Irland. Der Inselstaat am Rande des Atlantiks erklomm gar den Thron als bedeutendstes Heimatland börsengehandelter Fonds (ETFs) des Kontinents. Immerhin sind gut 70 Prozent des in europäischen ETFs verwalteten Vermögens auf der grünen Insel angesiedelt.

Den Aufstieg Irlands als Fondsparadies dürften mehrere Faktoren begünstigt haben. Einer davon sticht jedoch heraus: eine Steuervergünstigung. "Ein wichtiger Vorteil Irlands gegenüber anderen Domizilen ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA", sagt Hector McNeil, Mitgründer und Co-Chef der White-Label-Plattform Han-ETF. "Dieses ermöglicht eine wesentlich geringere Steuerbelastung bei Fonds, die auf US-Aktien setzen."

Klauseln mit Haken
Hintergrund ist die Quellensteuer, die auf die Dividenden von US-Aktien anfällt. Der US-amerikanische Fiskus zieht darauf stolze 30 Prozent ab. Washington will über diesen Weg die Ausschüttungen im eigenen Land besteuern. Quellensteuern sind eine international durchaus übliche Praxis. Doch viele Staaten haben sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese führen dazu, dass in einem Land gezahlte Steuern vereinfacht gesagt auf die Forderungen des anderen Staates angerechnet werden. In der Folge können Anleger Quellensteuern zumindest teilweise erstattet bekommen.


Welche weiteren Faktoren den Aufstieg Irlands als Fondsstandort begünstigten und welchen Steuervorteil Swap-ETFs aufweisen, lesen Sie in der vollständigen Version dieses Artikels, der in Ausgabe 2/2023 von FONDS professionell erschienen ist. Angemeldete Nutzer finden den Artikel auch hier im E-Magazin.


Die Verträge sind mitunter jedoch mit einem Haken versehen. So sieht das Abkommen zwischen den USA und Deutschland vor, dass eine Reduktion der US-Quellensteuer bei Investmentfonds lediglich dann gewährt wird, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile des Investmentfonds mittelbar oder unmittelbar von in Deutschland ansässigen oder diesem Status gleichgestellten Personen gehalten werden. "Das kann regelmäßig nur geschätzt werden", sagt Jürgen Nagler, Senior Manager im Bereich Tax Services bei der Beratungsgesellschaft KPMG. "Dies führt aber dazu, dass ohne diese Feststellung die deutschen Investmentfonds selbst keine Begünstigungen aus dem Abkommen beanspruchen können."

Kleiner Vorteil, große Wirkung
Zwar mag es bei einzelnen Investmentfonds noch möglich sein, die Herkunft der Anteilsbesitzer nachzuvollziehen. Bei den über die Börse gehandelten ETFs erscheint diese Aufgabe aber schier unmöglich. Eine solche Klausel findet sich im Pakt zwischen den USA und Irland nicht. "Da eine entsprechende Einschränkung im Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland fehlt, können irische Investmentfonds entsprechende Vorteile wie eine Quellensteuerreduktion selbst geltend machen, ohne dass es auf die Ansässigkeit ihrer Investoren ankommt", berichtet KPMG-Steuerexperte Nagler.

Dies führt dazu, dass irische Fonds lediglich 15 Prozent Quellensteuer auf Dividenden von US-Unternehmen abführen müssen. Über die Zeit summiert sich dieser kleine Vorteil zu einer besseren Performance. Irlands Status dürfte in Europa einmalig sein. Das Abkommen zwischen Dublin und Washington wurde bereits 1997 geschlossen. Neuere Verträge, etwa der mit Luxemburg aus dem Jahr 2006, sehen eine restriktivere Praxis bei der Besteuerung vor. (ert)