Zum Jahresanfang änderte der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) seine Statuten und nahm Investmentgesellschaften explizit von der Sicherung aus (Statut des Einlagensicherungsfonds, Paragraf 6, Absatz 4). Einlagen von Unternehmen der Finanzbranche sind seither grundsätzlich nicht mehr durch die zusätzliche Sicherungseinrichtung der privaten Banken geschützt: Neben Investmentfonds trifft die Neuerung auch Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sowie die überwiegende Mehrheit der Family Offices, sofern diese nicht die Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besitzen.

Auch gesetzlicher Schutz greift nicht
Die privaten Banken zogen damit die Konsequenzen aus der Pleite der Greensill-Bank im Jahr 2021, in deren Folge der Einlagensicherungsfonds einen Großteil der rund drei Milliarden Euro an gesicherten Einlagen auszahlen musste – auch an professionelle Investoren. Die am Sicherungsfonds beteiligten Institute möchten den Schutz künftig auf private Sparer konzentrieren. Bankenverbandspräsident und Deutsche-Bank-Vorstandschef Christian Sewing hatte bei der Vorstellung der Reform gesagt, man wolle "Fehlanreize der Vergangenheit" abschaffen.

Auch die gesetzliche 100.000-Euro-Absicherung je Kunden greift gemäß Paragraf 6 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) grundsätzlich nicht für Kapitalanlage- und Investmentgesellschaften. Etwas anders als bei den privaten Banken ist die Sicherung bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken geregelt. Diese gehören institutsbezogenen Sicherungssystemen an. Grundsätzlich soll die Institutssicherung Schieflagen einzelner Institute vermeiden, sodass diese auch aus Sicht der Fondsanbieter weiterhin eine hohe Sicherheit für ihre Kasse-Quote bieten dürften.

Mehr Fokus auf Sicherheit
Die Einlagensicherung ist potenziell relevant für die Cash-Bestände, die Fonds bei Banken in Form von Sichteinlagen parken. Das gesamte Anlagevermögen eines Fonds wird grundsätzlich als Sondervermögen rechtlich separat behandelt. Vor allem flexible Multi-Asset-Fonds halten aber oft einen beachtlichen Teil ihrer Anlagen in Cash-Beständen, traditionell in Geldmarktfonds und Sichteinlagen.

Der Ausschluss aus dem Sicherungssystem fällt für die Fondsmanager zeitlich nahezu zusammen mit der Verunsicherung infolge der Bankenzusammenbrüche in den USA und der Credit-Suisse-Notübernahme. Daher rücken Sicherheitsaspekte immer stärker in den Fokus. In manchem Handelssaal soll das Kommando ergangen sein, besonders sorgfältig auf sogenannte Counterparty-Risiken zu achten, also auf das Risiko, dass eine Gegenpartei in Schwierigkeiten geraten könnte. Dass Sicherheit aktuell ein besonders großes Thema spielt, bestätigt auch Jens Krüger, der den institutionellen Vertrieb bei der St.Galler Kantonalbank in Deutschland leitet. "Wir beobachten bei unseren Kunden gerade einen nochmals verstärkten Fokus auf Sicherheit im Cash-Management", sagt er.

Geldmarktfonds reagieren ebenfalls
Die meisten Fondsanbieter geben aber an, dass sie zuletzt keine Änderungen am Cash-Management vorgenommen haben. Sicherheit hatte mit Blick auf die Kasse-Quote der Fonds demnach immer Priorität. Die Investmentgesellschaften streuen ihre Cash-Bestände meist über verschiedene Banken vor allem im öffentlich-rechtlichen Bereich sowie Verwahrstellen.

Neben Sichteinlagen spielen auch Geldmarktfonds eine wichtige Rolle als kurzfristige Cash-Parkplätze. Geldmarktfonds ihrerseits investieren teils in großem Umfang in Schuldverschreibungen von Banken. Auch hier wird für Anleger wie Anbieter Sicherheit noch wichtiger. "Wir haben bereits vor Beginn der Volatilität im Bankensektor begonnen, das Kreditprofil etwa unserer Ultra-Short-ETFs aktiv zu erhöhen", berichtet etwa Ivan Durdevic, der den ETF-Vertrieb von J.P. Morgan Asset Management in Deutschland, Österreich und der Schweiz leitet.

Schutz für private Sparer nimmt ab
Während sich das Thema Einlagensicherung für die Investmentgesellschaften erledigt hat, sinkt auch der Schutz für private Sparer und Stiftungen in den kommenden Jahren weiter: Sichert der Einlagensicherungsfonds aktuell maximal fünf Millionen Euro ab, sind es ab 2025 noch drei Millionen Euro und ab 2030 eine Million Euro pro Privatperson und Stiftung. Für Unternehmen sinkt der Schutz von aktuell 50 Millionen Euro über 30 Millionen ab 2025 auf zehn Millionen Euro ab 2030. (jh)