Das tägliche Brot von Finanzberatern ist es, Kunden vor finanziellen und anderen Risiken zu schützen. Dabei hätten sie selbst solchen Schutz wohl am nötigsten, gehören Vermittler und Berater doch zu einer Zunft, die qua Profession ständig Gefahren ausgesetzt ist. Schließlich arbeitet der Großteil als selbstständiger Unternehmer, denen eine Insolvenz drohen kann – und somit der Verlust des Privatvermögens. Doch es gibt einige Kniffe, wie Makler für solche Fälle vorsorgen können.

Der Sammelbegriff für gesetzlich zulässige Maßnahmen, um Vermögen für den Fall der Insolvenz sowie vor Haftungsansprüchen und Zugriffsmöglichkeiten Dritter zu schützen, lautet "Asset Protection". Das Wichtigste: "Bei der Asset Protection geht es nicht darum, Vermögen zu retten", erläutert Richard Schmidt, Inhaber der Anwalts- und Steuerkanzlei Professor Schmidt. "Ihr Inhalt ist vielmehr die Planung zum Schutz des gegenwärtigen und zukünftigen Besitzes. Das wird sehr oft falsch verstanden!“ Martin Duncker von der Heidelberger Kanzlei Schlatter Rechtsanwälte Steuerberater ergänzt, man müsse Vorsorge treffen, so lange dem Vermögen keinerlei erkennbare Gefahr drohe. Wenn das Kind in den Brunnen zu fallen droht oder bereits drin liegt, sei es zu spät.

FONDS professionell ONLINE stellt einige Varianten von Asset Protection vor – klicken Sie oben durch unsere Bilderstrecke! (jb)


Interessierte Leser finden weitere Details in dem Artikel "Schutz vor Gläubigern", der in Ausgabe 3/2019 von FONDS professionell erschienen ist;  angemeldete KLUB-Mitglieder finden den Artikel auch hier im E-Magazin.