Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) sollen zum Stichtag 1. Januar 2021 der Kontrolle der Finanzaufsicht Bafin unterstellt werden. Dies berichtete zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Ein entprechendes Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) liegt FONDS professionell ONLINE vor. Es soll dem BMF zufolge im Laufe des Tages auf der Website des Ministeriums veröffentlicht werden.

Basis für die Erlaubnis, als Finanzanlagenvermittler zu arbeiten, sollen wie bisher Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und nachgewiesene Sachkunde sein. Die Bafin wird die entsprechenden Nachweise überprüfen. In dem Papier ist die Rede von einer "sukzessiven und risikoorientierten" Überprüfung der einzureichenden Nachweise, die Anfang 2021 bei den großen Vertriebsgesellschaften beginnen soll. Für die gesamte Überprüfung ist ein Zeitraum von zwei bis maximal fünf Jahren vorgesehen. Die Gesetzgebung für die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin soll bis Mitte 2020 abgeschlossen sein.

37.865 34f-Vermittler betroffen
Das Projekt, die Aufsicht über 34f-Vermittler auf die Bafin zu übetragen, hatte die Bundesregierung bereits in dem im März 2018 in Kraft getretenen Koalitionsvertrag festgeschrieben. Aktuell sind von diesem Vorhaben 37.865 34f-Vermittler betroffen. So viele waren Anfang Juli 2019 beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) registriert.

In der Branche sorgen die Absichten der Großen Koalition immer wieder für Wirbel. Zahlreiche Verbände haben sich bereits kritisch geäußert. Erst Anfang Juli hatte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW erneut eine bundesweit einheitliche Aufsicht unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern gefordert und dafür stichhaltige Gründe ins Feld geführt. 

Kaum überraschend
Der Zeitplan, der in dem Eckpunktepapier genannt wird, ist im Grunde naheliegend. Immerhin ist das Jahr 2021 das letzte der aktuell laufenden Legislaturperiode. Will die Bundesregierung ihr Vorhaben, die Aufsicht über 34f-Vermittler auf die Bafin zu übertragen, umsetzen, wird es 2021 also allerspätestens Zeit dafür. (am)