Zeitplan steht: Bafin-Aufsicht über 34f-ler kommt 2021
Im übernächsten Jahr soll es soweit sein: Die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung geht auf die Bafin über. Dies zeigt ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen, das FONDS professionell ONLINE vorliegt.
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) sollen zum Stichtag 1. Januar 2021 der Kontrolle der Finanzaufsicht Bafin unterstellt werden. Dies berichtete zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Ein entprechendes Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) liegt FONDS professionell ONLINE vor. Es soll dem BMF zufolge im Laufe des Tages auf der Website des Ministeriums veröffentlicht werden.
Basis für die Erlaubnis, als Finanzanlagenvermittler zu arbeiten, sollen wie bisher Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und nachgewiesene Sachkunde sein. Die Bafin wird die entsprechenden Nachweise überprüfen. In dem Papier ist die Rede von einer "sukzessiven und risikoorientierten" Überprüfung der einzureichenden Nachweise, die Anfang 2021 bei den großen Vertriebsgesellschaften beginnen soll. Für die gesamte Überprüfung ist ein Zeitraum von zwei bis maximal fünf Jahren vorgesehen. Die Gesetzgebung für die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin soll bis Mitte 2020 abgeschlossen sein.
37.865 34f-Vermittler betroffen
Das Projekt, die Aufsicht über 34f-Vermittler auf die Bafin zu übetragen, hatte die Bundesregierung bereits in dem im März 2018 in Kraft getretenen Koalitionsvertrag festgeschrieben. Aktuell sind von diesem Vorhaben 37.865 34f-Vermittler betroffen. So viele waren Anfang Juli 2019 beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) registriert.
In der Branche sorgen die Absichten der Großen Koalition immer wieder für Wirbel. Zahlreiche Verbände haben sich bereits kritisch geäußert. Erst Anfang Juli hatte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW erneut eine bundesweit einheitliche Aufsicht unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern gefordert und dafür stichhaltige Gründe ins Feld geführt.
Kaum überraschend
Der Zeitplan, der in dem Eckpunktepapier genannt wird, ist im Grunde naheliegend. Immerhin ist das Jahr 2021 das letzte der aktuell laufenden Legislaturperiode. Will die Bundesregierung ihr Vorhaben, die Aufsicht über 34f-Vermittler auf die Bafin zu übertragen, umsetzen, wird es 2021 also allerspätestens Zeit dafür. (am)
Kommentare
Bafin - Aufsicht für § 34 f GewO
AntwortenSchön, dass es von dieser Groko , die vielleicht in naher Zukunft gar nicht mehr existiert immerhin mal eine zeitliche Festlegung zur Bafin - Aufsicht gibt. Für die § 34 f GewO - Vermittler wäre aber von existenzieller Bedeutung nicht nur einen fiktiven Termin sondern auch zu wissen wie der Prüfungsablauf unter der Bafin - Aufsicht erfolgen soll, ob das Prüfschema nach FinvermV wie bisher bleibt, und dann wäre es auch gut zu wissen was die Prüfung unter der Bafin für den Vermittler dann kosten wird. Weil es eigentlich ja schon beschlossen ist und bisher keine belastbaren Zahlen über die Kosten verfügbar sind kommt entweder eine böse Überraschung auf die Vermittler zu, oder es ist damit zu rechnen, dass dies Absicht ist und den Zweck hat die freien , unabhängigen Vermittler unter Haftungsdächer zu zwängen, was für diese per se einer Entmündigung und Abhängigkeit dieser Haftungsdächern erzeugt. Die Bafin hat doch gar nicht die Kapazität über 34.000 Vermittler jährlich zu überprüfen. Zudem ist es ein Eingriff in die freie Gestaltung des Berufes. Die beschriebene Basis ist doch der offene Hohn, denn jeder zugelassene 34f - ler hat diese Voraussetzungen doch bereits erfüllt. Dies nochmals zu prüfen ist reiner politischer Aktionismus und verschleiert den wahren Grund der Aktion, die lautet dem Finanzministerium zu dem die Bafin formal eigentlich gehört, verdeckte Zusatzeinnahmen zu verschaffen. Hier werden Gewerbeämter und die IHK hinterrücks ausgebootet. Hält die Bafin zukünftig die Sachkundeprüfungen ab , oder wird dies als Brosamen an die IHK´s delegiert ? Basis für die Erlaubnis, als Finanzanlagenvermittler zu arbeiten, sollen wie bisher Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und nachgewiesene Sachkunde sein. Diejenigen, die es eigentlich betrifft werden mit Terminen abgespeist und die Details zu Ablauf und Kosten werden ganz bewusst verschwiegen. Lassen wir uns überraschen, willkommen im Wunderland. Uwe Hummel
uwe.heinz.hummel@t-online.de am 25.07.19 um 10:57