Die Debeka Bausparkasse hat für zwei Tarife von Bausparverträgen eine Servicepauschale eingeführt. Kunden müssen seit Jahresbeginn 24 beziehungsweise 12 Euro im Jahr zahlen. Der Grund dafür sind die Minizinsen, die den Bausparkassen immer mehr zusetzen. Dies teilte ein Debeka-Sprecher FONDS professionell ONLINE auf Anfrage mit. Damit schließt sich die Debeka der Mehrheit der Branche an, die auf diese Weise zusätzliche Einnahmen generiert.

Konkret gehe es um die Bausparverträge mit den Tarifen BS1 und BS3, die nicht Bestandteil einer Vor- und Zwischenfinanzierung sind. In der Sparphase fallen bei der BS1-Variante 24 Euro jährlich an, beim BS3-Angebot zwölf Euro.

Bislang seien die "ertragsrelevanten Parameter" so ausgerichtet gewesen, dass eine Kontogebühr nicht nötig gewesen sei. "Steigende regulatorische Anforderungen sowie die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase haben dieser Möglichkeit der indirekten Überschussbeteiligung nun die Grundlage entzogen und machen eine Revidierung notwendig", so der Sprecher.

Kündigung von älteren Bausparverträgen
Die Bausparkassen kämpfen wie Versicherer und der Bankensektor bereits seit einiger Zeit gegen die Folgen des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes an, das ihre Margen zusehends schrumpfen lässt. Ein besonders Problem sind für sie ältere, vergleichsweise hochverzinste Bausparverträge, für die sie auch aktuell diese Zinsen erwirtschaften müssen. Viele Bausparkassen kündigen diese Verträge daher.

Sie berufen sich auf ein gesetzliches Kündigungsrecht nach Paragraf 489 Absatz 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berufen: Der Bausparvertrag sei ein Darlehensvertrag mit der Besonderheit, dass Bausparkasse und Bausparer erst mit dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens ihre Rollen als Darlehensgeber und Darlehensnehmer de facto tauschen. Während der Ansparphase sei die Bausparkasse die Darlehensnehmerin – und damit stehe auch ihr das Kündigungsrecht zu. (jb)