Die Banken in Deutschland haben seit April vergangenen Jahres ein großes Problem. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihnen in einem viel beachteten Urteil vorgeschrieben, dass Kunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wie beispielsweise Gebührenerhöhungen explizit zustimmen müssen. Ein Okay mittels Nicht-Reagieren auf Änderungen, eine sogenannte konkludente Zustimmung, ist nach Ansicht der Richter nicht ausreichend.

Seitdem versuchen Banken auf verschiedenen Wegen, Kunden zur Annahme neuer Vertragsbedingungen zu bewegen, wenn diese nicht auf Schreiben oder andere Ansprachen der Institute reagieren. Einem Weg hat das Landgericht Hannover nun aber einen Riegel vorgeschoben, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt. Allerdings ist das entsprechende Urteil vom 28. November 2022 (Az. 13 O 173/22) nicht rechtskräftig.

Nutzung des Kontos ist keine Zustimmung 
Die Verbraucherschützer hatten nach eigenen Angaben gegen die Sparda-Bank Hannover eine Unterlassungsklage eingereicht, weil das Kreditinstitut bei Kunden, die der schriftlichen Aufforderung zur ausdrücklichen Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen nicht nachgekommen waren, nicht locker ließ. In einem Schreiben vom September dieses Jahres teilte die Bank mit, dass sie neben einer ausdrücklichen Zustimmung auch die künftige Nutzung des Kontos als Zustimmung werten wird, zum Beispiel im Zuge von Überweisungen, Abhebungen am Automaten oder bargeldlosen Zahlungen. Die Bank wollte es sogar als Zustimmung verstehen, wenn Verbraucher einem zugesandten Rechnungsabschluss nicht aktiv widersprachen. Andere Kreditinstitute versuchen ähnlich vorzugehen.

Das Landgericht Hannover stufte das Vorgehen der Bank als Wettbewerbsverstoß ein, so der VZBV. Das Verhalten der Bank verstoße laut Gericht demnach gegen grundlegende vertragsrechtliche Prinzipien und benachteilige Verbraucher unangemessen. Vor allem aber widerspreche das Vorgehen der Bank dem Urteil des BGH zu unzulässigen konkludenten Zustimmungen. "Wir prüfen derzeit verschiedene Optionen für den Umgang mit diesem Urteil und behalten uns rechtliche Schritte vor", betont aber die Sparda-Bank Hannover auf Anfrage des "Handelsblatts". (jb)