Ein Rechtsstreit um die korrekte Berechnung von Zinsen in langfristigen Sparverträgen mit einem variablen Grundzins und einer Prämie wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fortgesetzt. Die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen kündigt an, dass sie mit ihrer Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig in Revision gehen und den Fall vor das oberste deutsche Gericht bringen wird, wie das "Handelsblatt" berichtet.

Bei der Auseinandersetzung geht es um unwirksame Klauseln zur Anpassung der Zinsen in den Sparverträgen "Prämienspar flexibel", die das Geldinstitut von den 1990er Jahren bis Anfang der 2000er vertrieb. Dieses auf Zeiträume von 20 Jahren oder mehr ausgerichtete Sparprodukt bietet einen variablen Zinssatz sowie einen Bonus von bis zu 50 oder sogar 100 Prozent auf den jährlich erzielten Zinsertrag, sobald eine definierte Laufzeit erreicht ist.

Nachzahlungen von 3.100 Euro pro Kunde?
Der variable Grundzins lag den Verbraucherschützern zufolge in der Spitze bei bis zu fünf Prozent pro Jahr. Bis heute wurde diese variable Rate nicht zuletzt angesichts des Minizins-Umfeldes auf 0,001 Prozent abgesenkt. Die VZ Sachsen ist nun der Auffassung, dass die Sparkasse den variablen Basiszins vielfach nicht korrekt berechnet oder sogar bewusst zu ihren Gunsten gedrückt hat. Die Folge: Vielen Sparern seien zu wenig Zinsen und in logischer Konsequenz dann auch zu niedrige Bonusspar-Beträge gutgeschrieben worden. Durchschnittlich gehe es um mögliche Nachzahlungen in Höhe von 3.100 Euro pro Kunde.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte die VZ Ende April dahingehend Recht bekommen, dass die Sparkasse unwirksame Klauseln zur Zinsberechnung in den Verträgen verwendet hatte, sodass die Ansprüche der Verbraucher auf Zahlungen nicht verjährt sind. Das OLG hatte aber nicht ausgeführt, wie die Zinsen genau zu berechnen sind – das soll nun der BGH klären.

"Wir wollen mit der Revision vollständige Klarheit für Verbraucher schaffen", sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der VZ Sachsen der Wirtschaftszeitung. Jeder Verbraucher solle die eigenen Ansprüche auf den Cent genau nachvollziehen können. Die Verbraucherschützer wollen erreichen, dass Sparer letztlich "auch genau die Summe zurückbekommen, die ihnen zusteht". Die Sparkasse Leipzig hat sich laut Handelsblatt noch nicht dazu geäußert.

Signalwirkung
Der Zeitung zufolge habe ein Urteil des BGH Signalwirkung für andere Sparkassen und Kunden. Die Verbraucherschützer aus Sachsen haben rund 150 Banken identifiziert, die zu wenig Zinsen gezahlt haben sollen. Viele Sparkassen haben, wie die Leipziger, Verträge des Typs "Prämiensparen flexibel" verkauft. Nach Hochrechnungen der Verbraucherzentrale Bayern summieren sich die möglichen Forderungen bei einzelnen Sparkassen auf höhere Millionenbeträge. (jb)