Im Rahmen der staatlich eingefädelten Notübernahme zahlt die UBS den Aktionären der Credit Suisse eine UBS-Aktie je 22,48 CS-Anteilscheinen, was zum Zeitpunkt der Transaktion 0,76 Franken entsprach – ein Abschlag von 59 Prozent auf den damaligen CS-Schlusskurs. Weniger als den Aktienkurs zu zahlen, verstoße gegen alle Konventionen bei Übernahmen und ignoriere den größeren Wert der Credit Suisse, schrieb Rechtsanwalt Dimitri Santoro im Namen seines Mandanten.

"Soweit ersichtlich, gab es noch nie eine Fusion, bei der die Aktionäre der übernommenen Gesellschaft weniger als den Börsenpreis ihrer Aktien erhielten", so der Anwalt in der Klageschrift. "Im Gegenteil: Für die Übernahme aller Aktien wird regelmäßig eine hohe Kontrollprämie über den Börsenpreis hinaus bezahlt."

Santoro reichte die Klage beim Handelsgericht Zürich im Namen eines Aktionärs ein, dessen Name in der von "Bloomberg" eingesehenen Kopie unkenntlich gemacht wurde. Eine Sprecherin des Gerichts konnte nicht sofort sagen, ob die Klage eingegangen ist oder geprüft wurde. Die UBS lehnte eine Stellungnahme ab. Credit Suisse war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

UBS droht Präzedenzfall
Santoros Mandant fordert eine Entschädigung von mindestens 1,06 Millionen Franken, basierend auf der Differenz pro Aktie multipliziert mit der Anzahl der Aktien, die er besitzt. Die UBS hatte geplant, die Transaktion schon Ende Mai abzuschließen, doch dürfte sich dieser Zeitplan in den Juni verschieben. Die UBS und die Schweizer Regierung feilschen noch um die genauen Bedingungen für eine Staatsgarantie.

Sollte die Klage Erfolg haben, könnte dies andere Aktionäre ermutigen, sich zu melden, was die rechtlichen Probleme für die UBS weiter vergrößern würde. Seit März wurden mindestens 230 Beschwerden von etwa 2.500 geschädigten Anleihegläubigern wegen der umstrittenen Abschreibung einer als AT1 bekannten Anleihenklasse eingereicht, die Teil des Rettungspakets war. (mb/Bloomberg)