Die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden wollen gegen Fonds vorgehen, die nur dem Namen nach aktiv gesteuert werden, tatsächlich aber einfach nur einen Index widerspiegeln. Dies teilte die Finanzaufsicht Bafin FONDS professionell auf Anfrage mit. Demnach entwickeln sowohl die Bafin als auch die europäische Wertpapieraufsicht ESMA derzeit Kriterien, um aktiv gemanagte Fonds von passiven abgrenzen zu können.

Zuletzt hatte sich Kritik an Anbietern entzündet, die die zwar auf dem Papier ein aktives Management betreiben, tatsächlich aber ihre Fonds weitgehend einem Vergleichsbarometer folgen lassen – dabei aber die hohen Gebühren für eine aktive Steuerung kassieren. Im Ausland befassen sich bereits Gerichte mit dem Thema. Sobald die Kriterien auf nationaler und europäischer Ebene endgültig feststehen, wird die Bafin prüfen, ob und welche deutschen Fonds laut Bafin als "closet indexing" in Betracht kommen.

Active Share
Eine mögliche Kennzahl ist der "Active Share". Diese misst, welcher Anteil des Portfolios nicht dem Vergleichsindex entspricht. Ein Active Share von null Prozent besagt, dass der Fonds die Benchmark exakt nachbildet, bei 100 Prozent enthält er keinen einzigen Titel aus der Benchmark (in der Ausgabe 1/2015 hat FONDS professionell die Kennzahl genauer unter die Lupe genommen. Mitglieder des FONDS professionell KLUBs können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen).
 
Die Bonner Behörde führt weiter aus, dass sich hierbei aus aufsichtsrechtlicher Sicht folgende Fragen stellen: Sind die Anlagebedingungen, der Verkaufsprospekt oder die wesentlichen Anlegerinformationen unrichtig oder unvollständig, weil sie die tatsächliche Anlagestrategie des Fonds nicht widerspiegeln? Umgehen diese Fonds Transparenzpflichten, die für sie gelten? Beschreiben sie eindeutig den Index, seine Komponenten und die Methode seiner Nachbildung und machen sie Angaben zum Tracking Error, also zur Abweichung vom Vergleichsindex?
 
Bafin prüft Vorgehen gehen zu hohe Gebühren
Die Bafin sieht es nach eigenen Angaben zwar grundsätzlich nicht als ihre Aufgabe an, die Höhe von Fondsgebühren zu kontrollieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen der beaufsichtigten Unternehmen einzugreifen. Sollte aber eine Verwaltungsgesellschaft Gebühren für das aktive Management berechnen, obwohl sie den Fonds tatsächlich passiv verwaltet, werde die Aufsicht prüfen, ob und inwieweit sie auch gegen die Gebühren vorgehen muss. (jb)