Der Bundestag hat am vergangenen Freitag (17.11.) das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet, das umfangreiche Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht bündelt. Dies berichten diverse Medien, unter anderem die "Börsen-Zeitung".

Das Regelwerk soll vor allem Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtern. Neben finanzmarktrechtlichen Anpassungen und der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts sollen auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. 

Attraktivität von Aktien erhöht
In der Finanzbranche kommt das Gesetz gut an. "Es erhöht die Attraktivität von Aktien und börsennotierten Wertpapieren als Kapitalanlage und die Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland", sagt etwa Christine Bortenlänger, geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts (DAI).

Ein Ansatzpunkt des Gesetzes sind Mitarbeiteraktien, die als niedrigschwelliger Einstieg in die Aktienanlage gelten. Dabei gibt ein Unternehmen einen Rabatt auf den Aktienkurs, die Mitarbeiter investieren in eine ihnen bekannte Firma. "Mitarbeiteraktien helfen, die Unsicherheit und eine weitverbreitete Skepsis gegenüber Aktien zu verringern", so Bortenlänger.  

Geringere Steuerfreibeträge
Aber: "Es ist bedauerlich, dass der jährliche Steuerfreibetrag für den Erwerb von Mitarbeiteraktien von 1.440 Euro nur auf 2.000 Euro erhöht wird und nicht auf 5.000 Euro, wie noch im Regierungs- und im Referentenentwurf vorgesehen", erklärt Bortenlänger. "Wir begrüßen aber, dass diese Erhöhung ohne die ursprünglich vorgesehenen bürokratischen Hindernisse erfolgt", sagt sie. So ist die Entgeltumwandlung, mit der die Mitarbeiter aus dem eigenen Gehalt steuerfrei Aktien erwerben können, weiterhin uneingeschränkt möglich. Zudem wurde die Einführung einer Haltefrist von drei Jahren als Voraussetzung für die steuerliche Förderung gestrichen. 

Erfreulich sei zudem, dass die Einkommensgrenzen bei vermögenswirksamen Leistungen auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Paare verdoppelt wurden. Wer in diesen Einkommensgrenzen bleibt, hat Anspruch auf die staatlich gewährte Arbeitnehmersparzulage, die derzeit jährlich 80 Euro beträgt. 

Börsengang erleichtert
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz macht es für Unternehmen außerdem etwas leichter, in der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft an die Börse zu gehen. Sofern auch der Bundesrat zustimmt, soll das Regelwerk Anfang 2024 in Kraft treten. (am)