Das vom Bundestag verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz hat dafür gesorgt, dass sich einige Finanzberater schleunigst um eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) bemühen sollten – und vor allem den dafür nötigen Sachkundenachweis. Der Gesetzgeber beschloss mit dem Gesetz, dass Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen sowie nun auch Direktinvestments unter das Vermögensanlagengesetz fallen. Somit ist ab Verkündung des Gesetzes für deren Vermittlung eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO, Kategorie 3 für Vermögensanlagen, nötig. Das teilte der AfW–Bundesverband Finanzdienstleistung mit.

Vermittler von Direktinvestments war dabei ursprünglich keine Übergangsfrist für die Sachkunde eingeräumt worden. Dieses wurde nun durch den Finanzausschuss korrigiert, der eine Frist bis zum 15. Oktober 2015 ins Gesetz einbrachte. Ab dem 16. Oktober müssen Vermittler von Direktinvestments somit eine gültige 34f-Erlaubnis der Kategorie 3 vorliegen haben.

Unverändert blieben die Übergangsregelungen für Vermittler von Nachrang- und partiarischen Darlehen. Diese müssen eine 34f-Erlaubnis Kategorie 3 bis zum sechsten Monat nach Gesetzesverkündigung – wahrscheinlich bis Anfang Dezember 2015 – beantragt haben. Wenn noch der Sachkundenachweis fehlen sollte, kann dieser sogar bis zwölf  Monate nach Gesetzesverkündigung nachgereich werden.

Vermittler brauchen VSH
"Wir begrüßen diese Klarstellung sehr, zumal wir hier wohl als einziger Vermittlerverband diese Gefahr gesehen und kommuniziert hatten", sagte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. "So haben wir in unseren Gesprächen im Bundestag und in gleich drei zuständigen Ministerien stets darauf hingewiesen, dass die Vermittler von Containern wohl schlicht vergessen wurden und eine Übergangsfrist auch für diese gefordert."

Vermittler dieser Produktgruppen sind nun aufgefordert, diese Fristen zu beachten und sich bei Bedarf rechtzeitig um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie das Ablegen der nötigen Sachkundeprüfung "Finanzanlagenfachfrau/-mann IHK" in der Kategorie Vermögensanlagen zu kümmern. Informationen zu Prüfungsinhalten und -terminen gibt es hier. (jb)