Bis Ende des vergangenen Jahres mussten die rund 40.000 in Deutschland registrierten Finanzanlagenvermittler erstmalig einen Prüfbericht bei den zuständigen Aufsichtsbehörden (IHK und Gewerbeämter) abgeben. Mittlerweile sind die Kontrollen, die das Jahr 2013 betreffen, weitestgehend abgeschlossen. Mona Moraht, die den Bereich Gewerberecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag leitet, zieht gegenüber FONDS professionell ONLINE ein erstes Fazit.

Frau Moraht, welche Erfahrungen haben Sie als DIHK mit der Prüfpflicht gemacht?

Mona Moraht: Zunächst ist anzumerken, dass in nur neun Bundesländern die IHKs für die Erlaubniserteilung und damit auch für die "Prüfung der Prüfberichte" nach Paragraf 24 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) zuständig sind. In sieben Bundesländern sind dafür staatliche Stellen verantwortlich. Wir haben daher zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium Hinweise zur Auslegung der für die Prüfberichte relevanten Vorschriften erarbeitet. Grundsätzlich orientieren sich die eingereichten Berichte am IDW-Standard der deutschen Wirtschaftsprüfer. Individuelle Fragen der Vermittler konnten die IHKs vor Ort klären.

Sind alle Vermittler ihrer Pflicht nachgekommen? Oder mussten Sie Testate anmahnen beziehungsweise Ordnungsstrafen verhängen?

Moraht: Es sind nicht alle Vermittler ihrer Pflicht nachgekommen. Die IHKs mussten bei rund 15 bis 20 Prozent der Vermittler Prüfberichte beziehungsweise Negativerklärungen nachfordern. In den Fällen, in denen Vermittler trotz Mahnung keine Unterlagen eingereicht haben, wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet; entweder durch die IHKs selbst oder durch die zuständigen staatlichen Behörden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fehlen noch rund zwei Prozent der Prüfberichte.

Von einzelnen Vermittlern vernimmt man, dass einige IHKs die ursprüngliche Frist, die am 31. Dezember 2014 endete, um zwei bis drei Monate nach hinten verschoben haben.

Moraht: Die IHKs haben den Abgabetermin nicht nach hinten "verschoben", weil der Termin für die Abgabe der Prüfberichte in Paragraf 24 FinVermV festgeschrieben ist und die Erlaubnisbehörden kein Ermessen in dieser Frage haben.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit der IHKs vor Ort mit den Prüfern, etwa den Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern? Erreichen Sie viele inhaltliche Fragen?

Moraht: Es gab bei den IHKs vereinzelt Anfragen vorab und Rückfragen aufgrund von nachgeforderten Angaben in den eingereichten Berichten. Ansonsten haben vermehrt Steuerberater nachgefragt, die schwerpunktmäßig bisher nicht in diesem Bereich tätig waren. Der Großteil der Prüfer war für Hinweise dankbar. Und wenn es Rückfragen seitens der IHKs gibt, ist erster Ansprechpartner der Gewerbetreibende, nicht der Prüfer.

Was müssen die Vermittler in ihrer täglichen Arbeit besonders beachten, damit sie den Bestätigungsvermerk erhalten?

Moraht: Die Vermittler müssen die einschlägigen Vorgaben der FinVermV beachten. Die IHKs haben dafür entsprechende Merkblätter erarbeitet und auf ihren Homepages veröffentlicht. (mh)


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