Anwalt: "Gesetzesänderung gefährdet das Anlegerwohl"
Eigentlich wollte die Bundesregierung nur bestimmten Fonds für institutionelle Investoren erlauben, Kredite zu vergeben. Nun sollen das auch einige Publikumsfonds dürfen. Der Münchner Anwalt Peter Mattil hält das für falsch.
Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München, warnt vor unbeabsichtigten Folgen einer Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Er stößt sich an Plänen der Bundesregierung, bestimmten Publikumsfonds die Vergabe von Krediten zu erlauben. "Diese Gesetzesänderung würde das Anlegerwohl gefährden", sagte Mattil gegenüber FONDS professionell ONLINE.
Konkret geht es um das OGAW-V-Umsetzungsgesetz, mit dem europäische Vorgaben bis zum 18. März ins KAGB übernommen werden müssen. Die Bundesregierung beschränkt sich nicht darauf, nur die Regeln für OGAW-Fonds zu überarbeiten, sondern hat auch einige Änderungen für Alternative Investmentfonds (AIF) aufgenommen – zum Beispiel mit Blick auf die Darlehensvergabe durch Fonds.
"Keinerlei Sicherheiten"
Im Referentenentwurf war nur vorgesehen, dass geschlossene Spezial-AIF, die sich an institutionelle Investoren richten, Kredite ausreichen dürfen. "Im Gesetzentwurf ist nun aber die Rede davon, dass unter bestimmten Umständen auch Publikums-AIF Darlehen vergeben dürfen", so Mattil. Die Kreditvergabe an Dritte und der Ankauf von Darlehen soll demnach Spezial-AIFs vorbehalten bleiben, Publikums-AIFs dürften aber Kredite an Beteiligungsunternehmen ausreichen.
Mattil befürchtet, dass diese Möglichkeit dazu benutzt werden könnte, Probleme bei Fondsbeteiligungen zu vertuschen. "Ein Private-Equity-Fonds könnte eine Beteiligung, die gefloppt ist, mit einem selbst gewährten Kredit weiter am Leben erhalten", sagt er. "Im Gegensatz zu einer Bank müsste der Fonds für ein solches Darlehen keinerlei Sicherheiten verlangen."
Grenze für Kreditaufnahme soll erhöht werden
Verschärft werde das Problem durch eine geplante weitere Änderung des KAGB, so der Münchener Anwalt. Bislang dürfen die Schulden eines Publikums-AIFs höchstens 60 Prozent des Verkehrswertes des Investments ausmachen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein geschlossener Fonds nicht mit zu hohem Hebel arbeitet. "Künftig soll diese Grenze auf 150 Prozent angehoben werden – und zwar nicht des Verkehrswertes, sondern des zugesagten Eigenkapitals", sagt Mattil. "Dabei zeigt die Geschichte sehr deutlich, dass längst nicht alles zugesagte Kapital auch tatsächlich eingezahlt wird."
Würden beide Änderungen wie geplant umgesetzt, droht laut Mattil folgendes Szenario: Ein geschlossener Fonds nimmt dank des neuen Spielraums einen Kredit auf, den er dann an schwächelnde Unternehmen im Portfolio weiterreicht – das alles mit dem Ziel, die wahre wirtschaftliche Lage des Investments zu verschleiern. Mattil: "Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf noch überarbeitet wird, bevor er Bundestag und Bundesrat passiert." (bm)
Kommentare
Kreditvergabe durch AIF
AntwortenMein Gott, die wissen offenbar nicht mehr was sie tun, war doch genau diese Praxis in der Vergangenheit die Wurzel allen Übels. Das war doch die Ursache für die Finanzmarktkrise in 2008 ! Wenn man diesen Entwurf so umsetzt hätte man sich den ganzen Aufwand mit AIF´s und den ganzen neuen Regelungen gleich sparen können. Denn nicht nur bei Private Equity sondern auch bei anderen Anlagen ja sogar bei Immobilienfonds hat das seine Tücken. Als leuchtendes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ragt hier der Vorgang S & K als abschreckendes Beispiel hervor.
uwe.heinz.hummel@t-online.de am 19.01.16 um 13:40Wenn man das richtig versteht wird hier dem Anleger ein extremes Risiko aufgebürdet, in der Form, dass man ein Objekt mit Fremdkapital ( 150 % des VKW) deutlich über dem festgestellten Wert beleiht und nun wird an eine Beteiligungsfirma oder Dritte ein Kredit vergeben. Auch der Baulöwe Schneider hat so gearbeitet, Ergebnis bekannt. Wer einen Kredit braucht sollte sich an eine Bank wenden und wer dort keinen bekommt ist nicht kreditwürdig ( Subprime).
Hiermit fing die Krise ja an und nun wird dieses alte Rezept neu aufgelegt, unfassbar !!!
Nichts aus der Krise gelernt, oder frei nach Einstein, : Das einzige was der Mensch aus der Geschichte lernt, ist dass er nichts daraus lernt ! Wenn diese Gesellschaft nicht mehr zahlen kann hat der Anleger sein Geld verloren. Eigentlich sollten die neuen Kapitalmarktregeln den Verbraucher schützen aber diese Entwürfe unterminieren dies nachhaltig. Hier sind wir dann aus der Sachwertanlage ( real exitstierende Immobilie ) in den Zertifikathandel(evtl. wertloses Papier) abgeglitten.
Aus diesem Grund kann man als gewissenhafter Finanzanlagenvermittler nur noch Produkte anbieten, die keine Fremdkapitalaufnahme und keine Kreditvergabe verbindlich in den Anlagebedingungen festgehalten haben.
Ich für meinen Teil kann nur raten sich den Vorgang und die Konstruktion der United Investors und S&K genau anzuschauen, denn die haben es genauso gemacht, Ergebnis --> Schaden bei den Anlegern > 250.000 Mio € (ohne DCM )
Uwe Hummel
RE: Kreditvergabe durch AIF
AntwortenWie weit wollen die Volksschädlinge noch gehen mit ihrer verbraucherfeindlichen Politik zugunsten der Finanzhasardeure und -betrüger zum Nachteil der Verbraucher und Sparer? Unglaublich!
Spar_Schwabe am 19.01.16 um 15:18