Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München, warnt vor unbeabsichtigten Folgen einer Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Er stößt sich an Plänen der Bundesregierung, bestimmten Publikumsfonds die Vergabe von Krediten zu erlauben. "Diese Gesetzesänderung würde das Anlegerwohl gefährden", sagte Mattil gegenüber FONDS professionell ONLINE.

Konkret geht es um das OGAW-V-Umsetzungsgesetz, mit dem europäische Vorgaben bis zum 18. März ins KAGB übernommen werden müssen. Die Bundesregierung beschränkt sich nicht darauf, nur die Regeln für OGAW-Fonds zu überarbeiten, sondern hat auch einige Änderungen für Alternative Investmentfonds (AIF) aufgenommen – zum Beispiel mit Blick auf die Darlehensvergabe durch Fonds.

"Keinerlei Sicherheiten"
Im Referentenentwurf war nur vorgesehen, dass geschlossene Spezial-AIF, die sich an institutionelle Investoren richten, Kredite ausreichen dürfen. "Im Gesetzentwurf ist nun aber die Rede davon, dass unter bestimmten Umständen auch Publikums-AIF Darlehen vergeben dürfen", so Mattil. Die Kreditvergabe an Dritte und der Ankauf von Darlehen soll demnach Spezial-AIFs vorbehalten bleiben, Publikums-AIFs dürften aber Kredite an Beteiligungsunternehmen ausreichen.

Mattil befürchtet, dass diese Möglichkeit dazu benutzt werden könnte, Probleme bei Fondsbeteiligungen zu vertuschen. "Ein Private-Equity-Fonds könnte eine Beteiligung, die gefloppt ist, mit einem selbst gewährten Kredit weiter am Leben erhalten", sagt er. "Im Gegensatz zu einer Bank müsste der Fonds für ein solches Darlehen keinerlei Sicherheiten verlangen."

Grenze für Kreditaufnahme soll erhöht werden
Verschärft werde das Problem durch eine geplante weitere Änderung des KAGB, so der Münchener Anwalt. Bislang dürfen die Schulden eines Publikums-AIFs höchstens 60 Prozent des Verkehrswertes des Investments ausmachen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein geschlossener Fonds nicht mit zu hohem Hebel arbeitet. "Künftig soll diese Grenze auf 150 Prozent angehoben werden – und zwar nicht des Verkehrswertes, sondern des zugesagten Eigenkapitals", sagt Mattil. "Dabei zeigt die Geschichte sehr deutlich, dass längst nicht alles zugesagte Kapital auch tatsächlich eingezahlt wird."

Würden beide Änderungen wie geplant umgesetzt, droht laut Mattil folgendes Szenario: Ein geschlossener Fonds nimmt dank des neuen Spielraums einen Kredit auf, den er dann an schwächelnde Unternehmen im Portfolio weiterreicht – das alles mit dem Ziel, die wahre wirtschaftliche Lage des Investments zu verschleiern. Mattil: "Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf noch überarbeitet wird, bevor er Bundestag und Bundesrat passiert." (bm)