Die europäische Bankenaufsicht EBA hat ein Machtwort gesprochen. Für die Bonus-Deckelung auf das Doppelte des Festgehaltes bei Bankern gibt es keine Ausnahme mehr. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um Branchenriesen wie die Deutsche Bank oder regional fokussierte Kleinstbanken handelt: Die Größe des jeweiligen Kreditinstituts spielt zukünftig nur noch eine sehr untergeordnete Rolle. Zudem werden die Bar-Vergütungen künftig streng geprüft, damit die Regel nicht umgangen werden kann, berichtet Bloomberg.

Die von der Behörde am 21. Dezember veröffentlichten Richtlinien für die Vergütung von Bankern sollen sicherstellen, dass "die Institute die sogenannte Bonus-Deckelung korrekt und konsistent berechnen." Dafür wurden bestimmte Kriterien aufgestellt, nach denen alle Vergütungskomponenten entweder festen oder variablen Bestandteilen zugeordnet werden müssen. Dabei wird im Detail festgelegt, wie bestimmte Komponenten, von Zulagen bis Abfindungen, zuzuordnen sind. Die Aufsicht stellt damit die Regeln klar, nachdem viele Banken - vor allem britische - dazu übergegangen waren, ihren Mitarbeitern weiterhin Barzuschüsse in Abhängigkeit von ihrer Position gewährt hatten, um die Bonusbegrenzung zu umgehen.

Spielräume für kleinere Banken werden enger
Kleineren, "nicht komplexen" Banken gewähren die Richtlinien zwar weiterhin gewisse Spielräume. Doch die EBA machte zudem deutlich, dass das Verbot von Bonuszahlungen, die höher liegen als das Doppelte des Festgehalts, auch bei ihnen durchgesetzt wird.

Die EBA-Richtlinien ergänzen die CRD-Direktive und treten am 1. Januar 2017 europaweit in Kraft. Damit sollen die Banken 2016 genügend Zeit haben, ihre Vergütungspraktiken den verschärften Vorschriften anzupassen, wie die EBA mitteilte. Wenn ein Land seinen Banken erlaubt, Boni auszuzahlen, die über der Deckelung liegen, kann es von der EU-Kommission wegen Verstoßes gegen EU-Recht verklagt werden. (kb/jb)